Stadtplaner/in; Beantragung der Eintragung in die Stadtplanerliste
Sie können die Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer beantragen.
Beschreibung
Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. "Stadtplanerin" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.
Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Stadtplanerliste.
Voraussetzungen
- Erfolgreicher Abschluss eines grundständigen Studiums, eines postgradualen Studiums oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung, die jeweils für die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Stadt- und Raumplanung sowie die Erarbeitung städtebaulicher Pläne befähigen.
- Nachfolgende zweijährige Berufspraxis
Fristen
- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Abschlussurkunde der Hochschule
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Führungszeugnis
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Meldebescheinigung
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Passfoto (optional, bei Wunsch nach einem Berufsausweis)
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Gebührenvorschuss (Nachweis)
Formulare
-
Formular, bayernweit:
Antrag auf Eintragung in die Stadtplanerliste (Neueintragung)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Formular, bayernweit:
Antrag auf Eintragung in die Stadtplanerliste (Umtragung)
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
-
Formular, bayernweit:
Tätigkeitsbescheinigung
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
Neueintragung: 300 Euro
Umtragung: 150 Euro
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 1 und 6 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverfahrensverordnung - BauKaVV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
- Bayerische Architektenkammer
-
Deutsches Architektenblatt
Das Deutsche Architektenblatt (DAB) ist das offizielle Mitteilungsorgan der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammern der Länder.
Verwandte Themen
- Architekt/in; Beantragung der Eintragung in die Architektenliste
- Architekt/in und Stadtplaner/in; Beantragung der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis
- Architekt/in und Stadtplaner/in; Beantragung der Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleister
- Architekt/in und Stadtplaner/in; Beantragung der Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften
- Ingenieur/in; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Stand: 23.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.