Architekt/in und Stadtplaner/in; Beantragung der Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis
Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnungen "Architekt/in", "Innenarchitekt/in", "Landschaftsarchitekt/in" und "Stadtplaner/in" in Bayern in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.
Beschreibung
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.
Voraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Bayern
- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
- Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
- Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern,
- Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Mitgliedern der Architektenkammer oder Stadtplanern,
- Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer oder Stadtplaner
Fristen
- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- Erforderliche Unterlage, bayernweit: Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister
Formulare
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Partnerschaftsgesellschaft
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
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Formular, bayernweit:
Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft
Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.
Kosten
Kapitalgesellschaften: 1.000 €
Partnerschaftsgesellschaften: 500 €
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
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Rechtsgrundlagen, bayernweit:
Art. 8 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
Gesellschaften, Gesellschaftsverzeichnisse
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverfahrensverordnung - BauKaVV)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Gebührenordnung der Bayerischen Architektenkammer
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
- Bayerische Architektenkammer
-
Deutsches Architektenblatt
Das Deutsche Architektenblatt (DAB) ist das offizielle Mitteilungsorgan der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammern der Länder.
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Stand: 05.08.2022
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