Suchtkrankheit; Informationen zur Entziehungsbehandlung
An Alkohol-, Medikamenten- oder Drogensucht erkrankte Menschen können behandelt werden.
Beschreibung
Die Entziehungsbehandlung ist der erste unentbehrliche Schritt in ein suchtmittelfreies Leben. Sie erfolgt in Bayern in Krankenhäusern der allgemeinen Versorgung aller Versorgungsstufen, (Bezirks-) Krankenhäusern und in Universitätskliniken. Die Entgiftung wird nach unterschiedlichen Konzepten angeboten ( z. B. Entzug mit starken Motivationsanteilen). Die Entgiftung fällt unter die Akutbehandlung. Die Kosten werden deshalb von den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Weitere Informationen zur Therapiekette bei Suchterkrankungen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) (siehe „Weiterführende Links").
Eine Übersicht der in Bayern vorhandenen Suchthilfeeinrichtungen finden Sie bei der Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS) (siehe „Weiterführende Links").
Die erforderlichen Unterlagen bringen Sie bitte im Benehmen mit Beratungsstelle und Entgiftungseinrichtung zur Therapie mit.
Voraussetzungen
Klärung der versicherungsrelevanten Fragen durch die ausgewählte Suchtberatungsstelle oder ggf. den einweisenden Arzt bzw. das behandelnde Krankenhaus.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V)
Weiterführende Links
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Stand: 26.10.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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