Suchtkrankheit; Informationen zur Entwöhnungsbehandlung
Abhängigkeitserkrankungen bedürfen einer psychotherapeutischen Behandlung in einem psychosozialen und arbeitstherapeutischen Rahmen.
Beschreibung
Die ambulante Entwöhnung kann auch in Beratungsstellen erfolgen, während für die stationäre Langzeitentwöhnung spezielle Einrichtungen vorhanden sind.
Näheres erfahren Sie bei der ''Koordinierungsstelle der bayerischen Suchthilfe (KBS)'' (siehe "Weiterführende Links").
Die erforderlichen Unterlagen bringen Sie bitte im Benehmen mit Beratungsstelle und Entwöhnungseinrichtung zur Therapie mit.
Voraussetzungen
Abgeschlossene Entgiftung
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI)
Weiterführende Links
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Stand: 26.08.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Für Sie zuständig
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