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Gemeinde- und Landkreiswahlen; Anfechtung eines Wahlergebnisses

Eine Gemeinde- und Landkreiswahl kann wegen der Verletzung wahlrechtlicher Vorschriften bei der Rechtsaufsichtsbehörde angefochten werden.

Ansprechpartner - Regierung von Schwaben

Sachgebiet 12 - Kommunale Angelegenheiten

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