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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Digitales legt großen Wert auf die barrierefreie Nutzbarkeit seines Angebots für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Nutzerinnen und Nutzer. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist die Bayerische E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt unter www.bayernportal.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Internetauftritt ist mit der Bayrischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) teilweise vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen sind nachfolgend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  1. Änderungen des Buchstabenabstandes gehen bei Änderung der Sprachauswahl verloren und müssen erneut vorgenommen werden.
  2. Es fehlt eine feinere Bereichsgliederung, die es einfacher macht, mit Tastaturkürzeln granularer Sub-Bereiche auf der Seite direkt anzuspringen.
  3. Alle „modalen“ Fenster haben auch eine Schließen-Schaltfläche, die sowohl mit Maus als auch mit Tastatur erreichbar ist – bei Tastaturbedienung ist allerdings zu berücksichtigen, dass diese auch verwendet wird, da der Fokus sonst direkt in den Footer springt, und das nicht geschlossene Fenster die Seiteninhalte überdeckt.
  4. Die digitale Assistentin "Bavaria", ein zusätzliches Serviceangebot zum dialoggestützten Suchen und Finden von Informationen im BayernPortal, ist nicht barrierefrei, da beispielsweise die Ortsauswahl, benutzerdefinierte Einstellungen oder die Abdeckung jeglicher Kombinationen von Browser und Screenreader mit derzeitigen technischen Mitteln nicht vollständig barrierefrei umsetzbar ist.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15.03.2023 erstellt und zuletzt am 13.03.2023 überprüft.

Die Internetseite wurde von der Stiftung Pfennigparade nach der Methode des BITV-Tests geprüft. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG Tests. Erforderliche Anpassungen an der Webseite werden im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen.

Barrieren melden, sowie Informationen zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter bayernportal@stmd.bayern.de an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

Bayerisches Staatsministerium für Digitales
Oskar-von-Miller-Ring 35
80333 München
E-Mail: bayernportal@stmd.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen: Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.