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Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins - BayernPortal

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Führerschein; Beantragung der Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben.

Beschreibung

Als Inhaber eines ausländischen Führerscheins können Sie unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert eine deutsche Fahrerlaubnis erwerben. Wenden Sie sich dazu an die Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde).

Erleichterungen werden abhängig vom Ausstellungsstaat der nationalen Fahrerlaubnis bei Antragstellung nach der Begründung eines ordentlichen Wohnsitzes in der Bundesrepublik Deutschland gewährt. Auch weitere Unterlagen sind abhängig vom Ausstellungsstaat.

Fristen

für die Umschreibung des Führerscheins: keine

Bitte beachten Sie: Mit einem Führerschein aus einem Drittstaat dürfen Sie ab Wohnsitznahme in Deutschland nur noch sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen!

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Führerschein

Kosten

  • Umschreibung einer EU-Fahrerlaubnis: ca. 30 Euro
  • Umschreibung einer Drittstaaten-Fahrerlaubnis: ca. 45 Euro
  • ggf. Auszug aus dem Bundeszentralregister oder sonstige Unterlagen (z. B. ärztliche Zeugnisse)

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Verwandte Themen

Stand: 30.03.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.

 
 

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