Fahrerlaubnis für Bus und Lkw; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer
Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Bus gelten nur befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Description
Die Fahrerlaubnisklassen für Lkw und Bus werden seit Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen zum 01.01.1999 nur noch befristet erteilt. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde oder der Gemeinde beantragen. Für die Verlängerung ist keine Führerscheinprüfung erforderlich. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft aber Ihre körperliche Eignung. Mit der Verlängerung der Fahrerlaubnis wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Die Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird jeweils längstens für fünf Jahre erteilt bzw. verlängert.
In diesem Zusammenhang sind folgende Übergangsregelungen zu beachten:
Fahrerlaubnisse, die bis zum 31.12.1998 nach den alten Fahrerlaubnisklassen erteilt wurden:
Werden die entsprechenden alten Fahrerlaubnisse nicht umgestellt, dürfen ab Vollendung des 50. Lebensjahres
- Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 3 keine in Klasse CE fallenden Fahrzeugkombinationen und
- Inhaber der alten Fahrerlaubnisklasse 2 keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen der Klassen C oder CE (ausgenommen Einschlussklassen)
mehr führen.
Bei der Umstellung werden die neuen Fahrerlaubnisklassen wie folgt befristet:
- Alte Fahrerlaubnisklasse 3: Die Fahrerlaubnisklassen C1 und C1E werden nicht befristet. Die Fahrerlaubnisklasse CE wird mit Beschränkung auf bisher in Klasse 3 fallende Züge bis zum 50. Lebensjahr befristet zugeteilt.
- Alte Fahrerlaubnisklasse 2: Die Fahrerlaubnisklassen C und CE werden bis zum 50. Lebensjahr befristet.
Fahrerlaubnisse, die ab dem 01.01.1999 und bis zum Ablauf des 27.12.2016, erteilt wurden:
Die Geltungsdauer entsprechender Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E endet mit Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers.
Deadlines
Die Verlängerung einer Fahrerlaubnis kann frühestens sechs Monate vor Ablauf beantragt werden. Bitte beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen. Nach Ablauf der Frist ist eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis notwendig, ggf. erst nach Ablegen einer Fahrerlaubnisprüfung.
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Current biometric photo (front shot)
- Required document, Bavaria-wide: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
-
Required document, Bavaria-wide:
Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung
(durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung)
oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens, ggf. betriebs- oder arbeitsmedizinisches oder medizinisch-psychologisches Gutachten
- Required document, Bavaria-wide: Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
-
Required document, Bavaria-wide:
Bei Fahrerlaubnisklasse D1, D1E, D und DE ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich:
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zur Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations-, Aufmerksamkeits- und Reaktionsleistung
Fees
- Kosten für Auszug aus dem Bundeszentralregister
- Kosten für ärztliche Zeugnisse bzw. Gutachten
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
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Status: 27.10.2020
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