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Fahrerlaubnis; Umtausch Altführerschein in EU-Kartenführerschein

Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine sind nur noch zeitlich befristet gültig und müssen – abhängig vom Geburtsjahr des/der Inhabers/-in oder vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – gegen einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Sie können den Umtausch online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Rosenheim