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Hausnummernvergabe beantragen

Bei baulichen Änderungen werden Hausnummern von Amts wegen zugeteilt. Auf Antrag können zusätzliche Hausnummern erteilt oder bestehende Anwesen umnummeriert werden. Die Hausnummernzuteilung erfolgt grundsätzlich erst nach Ortsbesichtigung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München