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Lebensmittelüberwachung - Meldung nach Art. 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 für Lebensmittelunternehmer*innen und Veranstaltungen

Lebensmittelunternehmer*innen können nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene der zuständigen Behörde die ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe online melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land