Logo Bayernportal
- kein Ort -

Wasserrecht - Bohranzeige Erdwärmesonden

Sie können die Bohranzeige zur Durchführung von Bohrungen zum späteren Ausbau zu Erdwärmesonden nach Art. 30 BayWG online übermitteln. Die Bohranzeige ist in der Regel ausreichend für Erdwärmesonden, die nicht ins Grundwasser hineinreichen. Für Erdwärmesonden, die ins Grundwasser reichen, ist ein Antrag auf Erlaubnis auszufüllen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Landsberg am Lech