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Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebenen aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz)

Dieser Online-Dienst ermöglicht die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde. Adressaten des Online-Dienstes sind die im Zuge des Konflikts aus der Ukraine vertriebenen Personen sowie ukrainische Staatsangehörige, die sich schon längere Zeit rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten und nach Ablauf ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis aufgrund des Krieges nicht in die Ukraine zurückkehren können.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Traunstein