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Bauplatz Vormerkung (Große Kreisstadt Neu-Ulm)

Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich als Interessent für einen städtischen Bauplatz auf der Plattform zu registrieren. Anschließend können sie sich dort in die Interessentenliste eintragen. Registrierte Interessenten werden über die Plattform direkt über die Vergabe neuer Baugrundstücke informiert. Bitte beachten Sie, dass durch die Registrierung keinerlei Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Grundstückes entsteht. Entscheidend für die Zuteilung eines Grundstückes ist allein der entsprechende Beschluss des zuständigen Ausschusses des Stadtrates der Stadt Neu-Ulm.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neu-Ulm