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Antrag auf Genehmigung für Kauf und Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II (Gemeinde Glattbach)

Sie können die Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Glattbach