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Wiederspruch gegen Datenübermittlung bzw. Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre nach dem Bundesmeldegesetz

Sie können Ihre Daten durch die Meldebehörde im Melderegister sperren lassen (Auskunftssperre). In bestimmten Fällen können Sie der Weitergabe Ihrer Meldedaten widersprechen (Übermittlungssperre).

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Gemeinde Fürstenstein