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Antrag auf Genehmigung für Kauf und Abbrennen von Feuerwerk der Klasse II (Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln)

Sie können die Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Verwaltungsgemeinschaft Hochstadt-Marktzeuln