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Verbraucherschutz - Meldung als Lebensmittelunternehmer nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene

Hier können Sie die Meldung als Lebensmittelunternehmer nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene über das Online-Formular übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Kitzingen