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Meldung nach § 34 Abs. 6 IfSG - Benachrichtigungspflichtige Krankheiten von Gemeinschaftseinrichtungen

Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten, Schulen, Wohngemeinschaft/Heim) können benachrichtigungspflichtige Krankheiten nach § 34 Abs. 6 IfSG online melden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg