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Impfungen; Durchführung durch Gesundheitsamt - BayernPortal

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Impfungen; Durchführung durch Gesundheitsamt

In der Regel werden die empfohlenen und notwendigen Impfungen von den niedergelassenen Ärzten durchgeführt. Der Öffentliche Gesundheitsdienst bietet nachrangig (subsidiär) Standardimpfungen zur Schließung von Impflücken an.

Beschreibung

Das Gesundheitsamt informiert außerdem über empfohlene Impfungen. Es beantwortet Fragen über den Nutzen einer Impfung, die zu verhindernde Krankheit, mögliche Nebenwirkungen, Impfabstände, Impfalter und notwendige Auffrischungsimpfungen. In Schulen werden regelmäßig für bestimmte Altersklassen vom Gesundheitsamt die Impfbücher durchgesehen und bei Bedarf Impfempfehlungen erarbeitet. Die betroffenen Eltern, Schulen und Klassenlehrer werden vorher informiert.

Voraussetzungen

  • Bereitschaft zur Impfung
  • Impffähigkeit
  • Einwilligung der Sorgeberechtigten

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Impfbuch / Einverständniserklärung

Kosten

Die Impfungen sind kostenlos.

Rechtsgrundlagen

Stand: 05.08.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.

 
 

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