Gentechnikwegweiser; Informationen
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat für Personen, die gentechnische Arbeiten planen, einen Wegweiser ins Internet gestellt.
Beschreibung
Gentechnische Arbeiten (außer Freisetzungen) dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor. Der Wegweiser des LGL erklärt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie gentechnisch arbeiten wollen (siehe "Weiterführende Links").
Weiterführende Links
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Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Stand: 08.02.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.