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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Markt Heimenkirch

Bauamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Mi
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Do
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und

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Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Jeden 1. Donnerstag im Monat 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

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Lindauer Str. 2
88178 Heimenkirch

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