Vereinsregister; Einsicht
Das Vereinsregister ist öffentlich. Die Einsicht in das vom Registergericht geführte Vereinsregister und der eingereichten Schriftstücke ist jedem zu Informationszwecken gestattet.
Description
Das Vereinsregister und die von den Vereinen eingereichten Schriftstücke kann jedermann einsehen. Ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme muss nicht dargelegt werden. Dadurch können sich auch Nichtmitglieder über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eingetragener Vereine (e. V.) informieren.
Die Führung des Vereinsregisters ist in Bayern bei denjenigen Amtsgerichten konzentriert, die auch für die Führung des Handelsregisters zuständig sind. Örtlich zuständig ist das Amtsgericht-Registergericht, in dessen Bezirk der eingetragene Verein seinen Sitz hat. Dies sind folgende Gerichte:
- Amtsgericht Amberg (für die Amtsgerichtsbezirke Amberg und Schwandorf)
- Amtsgericht Ansbach (für die Amtsgerichtsbezirke Ansbach und Weißenburg i.Bay.)
- Amtsgericht Aschaffenburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aschaffenburg und Obernburg a.Main)
- Amtsgericht Augsburg (für die Amtsgerichtsbezirke Aichach, Augsburg, Dillingen a.d.Donau, Landsberg am Lech und Nördlingen)
- Amtsgericht Bamberg (für die Amtsgerichtsbezirke Bamberg, Forchheim und Haßfurt)
- Amtsgericht Bayreuth (für die Amtsgerichtsbezirke Bayreuth und Kulmbach)
- Amtsgericht Coburg (für die Amtsgerichtsbezirke Coburg, Kronach und Lichtenfels)
- Amtsgericht Deggendorf (für die Amtsgerichtsbezirke Deggendorf und Viechtach)
- Amtsgericht Fürth (für die Amtsgerichtsbezirke Erlangen, Fürth und Neustadt a.d.Aisch)
- Amtsgericht Hof (für die Amtsgerichtsbezirke Hof und Wunsiedel)
- Amtsgericht Ingolstadt (für die Amtsgerichtsbezirke Ingolstadt, Neuburg a.d.Donau und Pfaffenhofen a.d.Ilm)
- Amtsgericht Kempten/Allgäu (für die Amtsgerichtsbezirke Kaufbeuren, Kempten/Allgäu, Lindau/Bodensee und Sonthofen)
- Amtsgericht Landshut (für die Amtsgerichtsbezirke Eggenfelden, Landau a.d.Isar und Landshut)
- Amtsgericht Memmingen (für die Amtsgerichtsbezirke Günzburg, Memmingen und Neu-Ulm)
- Amtsgericht München (für die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Starnberg, Weilheim i. OB, Wolfratshausen und München)
- Amtsgericht Nürnberg (für die Amtsgerichtsbezirke Hersbruck, Neumarkt i.d.Opf., Nürnberg und Schwabach)
- Amtsgericht Passau (für die Amtsgerichtsbezirke Freyung und Passau)
- Amtsgericht Regensburg (für die Amtsgerichtsbezirke Cham, Kelheim und Regensburg)
- Amtsgericht Schweinfurt (für die Amtsgerichtsbezirke Bad Kissingen, Bad Neustadt a.d.Saale und Schweinfurt)
- Amtsgericht Straubing (für den Amtsgerichtsbezirk Straubing)
- Amtsgericht Traunstein (für die Amtsgerichtsbezirke Altötting, Laufen, Mühldorf am Inn, Rosenheim und Traunstein)
- Amtsgericht Weiden i.d.OPf. (für die Amtsgerichtsbezirke Tirschenreuth und Weiden i.d.OPf.)
- Amtsgericht Würzburg (für die Amtsgerichtsbezirke Gemünden a.Main, Kitzingen und Würzburg)
Das Register und die zum Register eingereichten Schriftstücke können während der Dienststunden in der Geschäftsstelle des Registergerichts eingesehen werden.
Daneben können die in ganz Bayern elektronisch geführten Vereinsregister – gegen Gebühr – auch über das Gemeinsame Registerportal der Länder online eingesehen werden. Weitere Informationen zur online-Registereinsicht erhalten Sie unter "Online-Verfahren". Über das Registerportal erfolgen auch bundesweit die Bekanntmachungen der Registergerichte.
Nähere Informationen zum rechtsfähigen Verein finden Sie in den Broschüren "Rund um den Verein" und "Vereinsrecht – Rund um den eingetragenen Verein (e. V.)" (siehe "Weiterführende Links"), die Sie kostenlos herunterladen können.
Online transactions
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Online transactions, Bavaria-wide:
Registerportal der Länder - Auskunft aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister
Im Gemeinsamen Registerportal der Länder stehen die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister aller Bundesländer zur Online-Registereinsicht zur Verfügung. Über eine Suchfunktion lassen sich komfortabel alle in Deutschland eingetragenen Vereine finden. Der Registerinhalt wird in verschiedenen Darstellungsformen als pdf-Dokument zur Verfügung gestellt und kann gespeichert oder ausgedruckt werden. Für bestimmte Abfragen ist eine vorherige Registrierung erforderlich.
Fees
Die Einsicht in das Vereinsregister beim Registergericht ist kostenfrei.
Auf Ihren Wunsch erteilt Ihnen das Registergericht Abschriften aus dem Vereinsregister. Die Abschriften werden auf Verlangen beglaubigt. Für die Erteilung von Abschriften aus dem Vereinsregister wird eine Gebühr von 10,- € (bei beglaubigten Abschriften: 20,- €) erhoben.
Die Online-Einsichtnahme ist ebenfalls kostenlos. Ein Datenabruf kostet pro abgerufenem Registerblatt 4,50 € und bei Dokumenten pro abgerufener Datei 1,50 €.
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 79 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Einsicht in das Vereinsregister
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Legal bases, Bavaria-wide:
§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Vereine
- Legal bases, Bavaria-wide: Anlage 1 Nrn. 17000 und 17001 Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz - GNotKG)
- Legal bases, Bavaria-wide: Anlage zum Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG) Hauptabschnitt 1 Abschnitt 4 Nrn. 1140 f.
Related links
- Broschüre "Rund um den Verein"
- Broschüre "Vereinsrecht – Rund um den eingetragenen Verein (e. V.)"
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Registerbekanntmachungen der Länder
Die auf dieser Seite veröffentlichten Bekanntmachungen der Registergerichte erfolgen gemäß § 10 des Handelsgesetzbuches bzw. §§ 156 GenG, 5 Abs. 2 PartGG und den sich darauf beziehenden weiteren Vorschriften sowie die Bekanntmachungen gemäß § 66 BGB.
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Status: 30.03.2021
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