Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige
Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere artgerecht untergebracht und gepflegt werden. Es ist besonders verboten Tiere zu quälen oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie solche Verstöße beobachten, sollten Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Mit Hinweisen zu tierschutzwidrigen Haltungsbedingungen von Nutz- oder Heimtieren wenden Sie sich bitte an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über den Ort, die Zeit, die Art und den Ablauf des Vorfalls. Nennen Sie die betroffenen Tiere und die diesen zugefügten Schmerzen, Leiden oder Schäden. Falls bekannt geben Sie die beteiligten Personen oder Zeugen an. Ihre Angaben werden von der Kreisverwaltungsbehörde überprüft.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Sie haben einen entsprechenden Vorfall beobachtet.
- Sie haben einen begründeten Verdacht.
Fristen
keine
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Tierschutzgesetz (TierSchG)
Verwandte Themen
- Tierhaltung; Durchführung von Kontrollen
- Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse; Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
- Tierschutz; Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
- Tierschutzrecht; Beantragung einer Sachkundebescheinigung oder eines Befähigungsnachweises
- Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
Stand: 20.08.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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