Schengen-Visum; Beantragung und Verlängerung
Ein Schengen-Visum kann von einem Schengen-Mitgliedstaat für die Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten oder für geplante Aufenthalte in diesem Gebiet von bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen von dem Tag der ersten Einreise an erteilt werden. ise ist.
Description
Die Einreise von Nicht-EU-Bürgern nach Deutschland setzt grundsätzlich ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird.
Für kurzfristige Aufenthalte (z.B. Touristen- oder Besuchsaufenthalte, Geschäftsreise) im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen oder für die Durchreise durch das Schengen-Gebiet können sog. "Schengen-Visa" nach den Bestimmungen des Visakodex erteilt werden. Sie gelten dann nicht nur für das Bundesgebiet, sondern für das gesamte Schengengebiet. Sie berechtigen nicht zur Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet, es sei denn sie wurden zum Zweck der Erwerbstätigkeit erteilt.
Visa für längere Aufenthalte werden als sog. "nationale" Visa erteilt (siehe "Verwandte Themen" – "Nationales Visum; Erteilung und Verlängerung").
Ausnahmen von der Visumpflicht gelten für Staatsangehörige von
- Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, den USA,
- Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und der
- Republik Korea,
die unabhängig von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts stets ohne Visum einreisen dürfen.
Dies gilt auch für Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, soweit sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen.
Für Touristenaufenthalte (bis zu 90 Tagen je Zeitraum von 180 Tagen) gilt für Angehörige vieler Staaten ebenfalls Visumfreiheit. Eine Erwerbstätigkeit ist während des visumfreien Aufenthalts nicht gestattet. Eine unmittelbare Verlängerung des Besuchsaufenthalts ist in aller Regel nicht ohne weiteres möglich.
Nähere Informationen über die Visumpflicht, Visumfreiheit und das Verfahren, die Schengen-Staaten und den Visakodex erhalten Sie über die Internetseiten des Auswärtigen Amts (siehe "Weiterführende Links"). Grundsätzliche Auskünfte zu den Voraussetzungen des Visumverfahrens gibt auch die Ausländerbehörde.
Bitte beachten Sie:
Die deutsche Auslandsvertretung erteilt Visa entsprechend den geltenden gesetzlichen Regelungen für den beantragten Zeitraum entsprechend den Angaben zum Aufenthaltszweck und zur Aufenthaltsdauer. Eine Visumsverlängerung ist nur möglich, wenn der Ausländer aufgrund des Vorliegens höherer Gewalt oder humanitärer Gründe, daran gehindert ist, das Schengen-Gebiet rechtzeitig zu verlassen oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen, die eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer rechtfertigen. Ein von der Ausländerbehörde nicht gestatteter Aufenthalt nach Ablauf des Visums ist strafbar! Die "Umwandlung" eines Visums in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis (dem Besucher wird z.B. eine Arbeitsstelle angeboten) ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich.
Für die Verlängerung eines Visums während eines Aufenthalts in Deutschland ist die zuständige Ausländerbehörde am Aufenthaltsort des Ausländers zuständig.
Prerequisites
Voraussetzungen sind:
- Reisedokument, das zum Überschreiten der Grenze berechtigt (Pass, Passersatz)
- Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland
- Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten
- Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen,
- Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro.
Deadlines
Required documents
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Required document, Bavaria-wide:
If necessary, you may be required to produce additional documents
The documents to be presented may vary. Please find out more details from your competent diplomatic representation. As a general rule, the documents listed above will be required (among others).
- Required document, Bavaria-wide: Valid passport
- Required document, Bavaria-wide: Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt, ggf. Verpflichtungserklärung, sowie über ausreichende Mittel für die Rückreise
- Required document, Bavaria-wide: Supporting documents evidencing the foreign national's own financing, or a third-party declaration of commitment assuring the foreign national's subsistence
- Required document, Bavaria-wide: Supporting documents evidencing medical insurance coverage
- Required document, Bavaria-wide: Nachweis über den Aufenthaltszweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts
- Required document, Bavaria-wide: ggf. weitere Unterlagen
Forms
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Form, Bavaria-wide:
visa applications
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
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Form, Bavaria-wide:
Visumantrag - Elektronische Antragserfassung
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Sie können die notwendigen Daten für die Beantragung eines Schengen-Visums online erfassen. Das Antragsformular kann nicht online eingereicht werden. Sie müssen persönlich bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung vorsprechen.
Fees
• Erteilung: 60 Euro
• Verlängerung eines Schengen-Visums über 90 Tage hinaus als nationales Visum: 60 Euro
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 6 Abs. Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Aufenthaltsgesetz - AufenthG – Visum
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 6 Abs. 1 Schengener Grenzkodex (SGK)
-
Legal bases, Bavaria-wide:
Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)
konsolidierte Fassung
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung (EG) Nr. 539/2001 des Rates vom 15. März 2001 (EG-VisaVO)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 46 Aufenthaltsverordnung – AufenthV – Gebühren für das Visum
Remedy
Remonstration bei der jeweiligen Auslandsvertretung; verwaltungsgerichtliche Klage (zuständig Verwaltungsgericht Berlin)
Related links
- Staatenliste zur Visumpflicht bzw. -freiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland
-
Visabestimmungen
Informationen des Auswärtigen Amtes
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Status: 13.05.2020
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