Privatkrankenanstalten; Beantragung einer Konzession
Zum Betreiben von Privatkranken-, Privatentbindungsanstalten und Privatnervenkliniken bedarf der Unternehmer einer Genehmigung. Diese wird von der jeweils örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt.
Description
Grundsätzlich besteht ein Anspruch des Unternehmers auf Genehmigung der Privatkranken- oder -entbindungsanstalt bzw. der Privatnervenklinik. Die Genehmigung wird jedoch beim Vorliegen einer der in § 30 Abs. 1 der Gewerbeordnung genannten Voraussetzungen versagt. Versagungsgründe sind die fehlende Zuverlässigkeit des Unternehmers, eine nicht ausreichende medizinische oder pflegerische Versorgung der Patienten, bauliche oder technische Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen und Nachteile bzw. Gefahren für Nachbarn oder Mitbewohner.
Der Unternehmer hat einen Antrag auf Genehmigung zu stellen; daraufhin prüft die Kreisverwaltungsbehörde, ob eine Untersagungsvoraussetzung (siehe oben) vorliegt. Außerdem werden die Ortspolizei- und Gemeindebehörden angehört. Die Genehmigung kann schließlich unter Auflagen oder sonstigen Nebenbestimmungen erteilt werden.
Prerequisites
Der Erlaubnis bedarf der Unternehmer, d.h. derjenige, der die Anstalt auf eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung betreibt. Wird eine Anstalt von einer Personengesellschaft betrieben, bedarf grundsätzlich jeder persönlich haftende Gesellschafter der Genehmigung. Der Unternehmer hat die o.g. Zuverlässigkeit in Beziehung auf die Leitung oder Verwaltung der Anstalt darzulegen. Eine Krankenanstalt liegt nur dann vor, wenn stationäre oder teilstationäre Krankenbehandlung geplant ist.
Special notes
Deadlines
Wer vor Erteilung der Genehmigung den Betrieb der Anstalt aufnimmt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden (§ 144 GewO). Eine Straftat liegt vor, wenn der Unternehmer die Zuwiderhandlung beharrlich wiederholt oder hierdurch Leben und Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutsamem Wert gefährdet werden (§ 148 GewO).
Required documents
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Required document, Bavaria-wide:
Nachweis, dass keine Versagungsgründe für eine Genehmigung vorliegen
(Selbstauskunft und Registerauszüge)
- Required document, Bavaria-wide: Unterlagen über vorgesehene Ärzte und das sonstige Personal für die medizinische und pflegerische Versorgung
- Required document, Bavaria-wide: Pläne der baulichen Anlagen und Ausstattung der Räume
Fees
2.500 bis 10.000 Euro
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 30 Gewerbeordnung (GewO)
Privatkrankenanstalten
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
Status: 06.08.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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