Regionalkultur; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern fördert heimatpflegerische Initiativen und die Stärkung des Heimat- und Traditionsbewusstseins.
Description
Zweck
Mit dem Förderprogramm Regionalkultur sollen in ganz Bayern heimatpflegerische Initiativen gefördert und das Heimat- und Traditionsbewusstsein gestärkt werden.
Gegenstand
Aus den Mitteln des Förderprogrammes Regionalkultur können Investitionen beim Bau und bei der Ausstattung von Spielstätten (Veranstaltungs- und Probenräume oder Freilichtbühnen) für historische Heimatschauspiele sowie innovative Veranstaltungen und Projekte im Rahmen der Heimatpflege gefördert werden.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle nichtstaatlichen Träger, die in Bayern ein heimatpflegerisches Projekt verwirklichen wollen und dabei nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.
Art und Höhe
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Form von Zuschüssen und ist grundsätzlich auf maximal 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben begrenzt.
Prerequisites
Die geförderten Maßnahmen müssen grundsätzlich von überregionaler Bedeutung sein. Maßnahmen mit zuwendungsfähigen Gesamtausgaben von weniger als 5.000 EUR können daher in der Regel nicht gefördert werden.
Laufende Veranstaltungen können nicht gefördert werden; möglich ist aber eine einmalige Förderung oder Anschubfinanzierung z. B. bei einer Neuinszenierung, Neuentwicklung oder einem besonderen Jubiläumsprogramm.
Eine gleichzeitige Förderung aus anderen staatlichen Förderansätzen sowie aus Mitteln der Bayerischen Landesstiftung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Sollen bereits vor der Entscheidung über den Förderantrag Verbindlichkeiten eingegangen werden, ist die vorherige Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erforderlich.
Procedure
Förderanträge können bei den örtlich zuständigen Regierungen gestellt werden.
Über die Zuwendungen entscheidet das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat nach Prüfung des Förderantrags durch die zuständige Regierung.
Special notes
Deadlines
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: ausführliche Projektbeschreibung einschließlich Zeitplan
- Required document, Bavaria-wide: Kosten- und Finanzierungsplan
- Required document, Bavaria-wide: Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Forms
If you select a location in "On location" the adress of the responsible authority can be pre-filled.
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung der Regionalkultur
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 23 und 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
- Legal bases, Bavaria-wide: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Related links
Status: 20.02.2021
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
Responsible for you
For contact details of the responsible authoritiy and local valid information select in "On location" a location.
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.