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Beauftragte der Gemeinde; Bestellung oder Wahl

Gemeindliche Beauftragte sind Personen, die im Gemeindegebiet eine besondere Funktion ausüben.

Beschreibung

Der Gemeinderat kann Beauftragte wählen oder bestellen, die im Gemeindegebiet besondere Funktionen ausüben. In den Gemeinden sind je nach Bedarf und lokalen Gegebenheiten unterschiedliche kommunale Beauftragte anzutreffen. Dazu zählen z. B.:

  • Kinderbeauftragte/r
  • Jugendbeauftragte/r
  • Familienbeauftragte/r
  • Seniorenbeauftragte/r
  • Gleichstellungsbeauftragte/r
  • Umweltschutzbeauftragte/r
  • Datenschutzbeauftragte/r (weitere Informationen unter "Verwandte Themen")
  • Ortsheimatpfleger/in
  • Kulturbeauftragte/r
  • Antikorruptionsbeauftragte/r
  • Integrationsbeauftragte/r
  • Energiebeauftragte/r
  • Feldgeschworene/r

Die Beauftragten sind z.T. ehrenamtlich tätig. Sie sind Ansprechpartner für Bürger und bieten ggf. Sprechstunden an.

Nähere Informationen über die Beauftragten Ihrer Gemeinde erhalten Sie von Ihrer Gemeinde.

Verwandte Themen

Stand: 18.07.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.

 
 

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