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Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Für Sie zuständig

Gemeinde Feldafing

Gemeinde Feldafing

Hausanschrift

Bahnhofsplatz 1
82340 Feldafing

Postanschrift

Bahnhofsplatz 1

82340 Feldafing

Telefon

+49 8157 9311-0

Webseite

www.feldafing.de

Leistungsdetails

Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.

Stand: 07.05.2024
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales