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Kommunale Bäder; Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Für Sie zuständig

Gemeinde Feldafing

Gemeinde Feldafing

Hausanschrift

Bahnhofsplatz 1
82340 Feldafing

Postanschrift

Bahnhofsplatz 1

82340 Feldafing

Telefon

+49 8157 9311-0

Webseite

www.feldafing.de

Leistungsdetails

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

Stand: 14.03.2023
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales