Radioaktivität; Beratung
Die Umweltschutzingenieure der Kreisverwaltungsbehörden beraten die Bevölkerung auch in Fragen der Wirkung ionisierender Strahlung.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen (Strahlenschutzverordnung - StrlSchV)
Weiterführende Links
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Strahlenschutz in Bayern
Allgemeine Information zur Strahlung, Gefahren, usw.
Verwandte Themen
Stand: 19.10.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Für Sie zuständig
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Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.