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Werkfeuerwehr; Beantragung der Anerkennung

Die Feuerwehr eines Betriebs oder einer Einrichtung kann auf Antrag des Inhabers oder Trägers als Werkfeuerwehr anerkannt werden.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 10 – Sicherheit und Ordnung

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