Ingenieure; Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Eintragungen in das Verzeichnis auswärtiger Gesellschaften.
Description
Auswärtige Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" oder "Beratender Ingenieur" in ihrer Firma oder ihrem Namen nur führen, wenn sie hierzu nach dem Recht ihres Herkunftsstaates befugt sind. Die auswärtigen Gesellschaften, die nicht in der Bundesrepublik Deutschland in einem Gesellschaftsverzeichnis eingetragen sind, haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher anzuzeigen; sie werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.
Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet über die Eintragung in das entsprechende Verzeichnis.
Prerequisites
- Befugnis nach dem Recht des Herkunftsstaats, die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" bzw. "Beratender Ingenieur" im Namen der Gesellschaft zu führen
- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
- Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u. a.
- Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure,
- Mehrheit des Kapitals und der Stimmanteile bei Beratenden Ingenieuren,
- Führung der Gesellschaft durch Beratende Ingenieure
Deadlines
- für den Antragsteller: Keine, vor Aufnahme der Tätigkeit Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung;
- für die Behörde: Drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: entsprechende Nachweise aus dem Herkunftsstaat (jeweils nur auf Verlangen der Behörde nach Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung)
- Required document, Bavaria-wide: Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Required document, Bavaria-wide: Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- Required document, Bavaria-wide: Nachweis über die Eintragung/Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister
Forms
-
Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Eintragung in das Gesellschafterverzeichnis für Beratende Ingenieure [File format: pdf]
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Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: Art. 1 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
-
Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 11 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
Auswärtige Gesellschaften
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverfahrensverordnung - BauKaVV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gebührenordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau [File format: pdf]
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG)
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
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Status: 22.07.2020
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