Ingenieur/in; Beantragung der Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure
Sie können die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen.
Description
Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.
Prerequisites
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" nach dem Ingenieurgesetz (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich) auf Grund eines Studiums des Bauingenieurwesens oder Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Hochbau (nicht identisch mit Fachrichtung Architektur/Hochbau, sondern es geht hier um die Besitzstandswahrung früher bestehender Studiengänge)
- zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden
Deadlines
- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Nachweis über Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" als Angehöriger einer Fachrichtung des Bauingenieurwesens bzw. Abschlussurkunde Studium der Fachrichtung Hochbau
- Required document, Bavaria-wide: Nachweise über zweijährige Praxis in der Entwurfplanung von Gebäuden
- Required document, Bavaria-wide: Führungszeugnis
Forms
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Form, Bavaria-wide:
Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure nach Art. 61 Abs. 2, 5 BayBO [File format: pdf]
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Fees
Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 160 EUR
Nichtmitglieder: 288 EUR
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 1 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
Geschützte Berufsbezeichnungen
- Legal bases, Bavaria-wide: Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverfahrensverordnung - BauKaVV)
- Legal bases, Bavaria-wide: Gebührenordnung der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau [File format: pdf]
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 61 Abs. 2 Nr. 2 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Bauvorlageberechtigung
- Legal bases, Bavaria-wide: Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieur und Ingenieurin (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG)
Remedy
verwaltungsgerichtliche Klage
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Status: 16.11.2020
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