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Außenbereichssatzung; Erlass

Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.

Ansprechpartner - Markt Heimenkirch

Bauamt

  • Zu finden in
    Markt Heimenkirch (Zimmer: 23)
    Tätig für
    Sprechzeiten
    • Bauamt

      Mo
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Di
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Mi
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      Do
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr

      und

      14:00 Uhr - 16:00 Uhr
      Fr
      8:00 Uhr - 12:00 Uhr
      + nach Vereinbarung
      Jeden 1. Donnerstag im Monat 14.00 bis 18.00 Uhr
Anzahl: 1