Waffenprüfung; Durchführung
Die bayerische Beschussverwaltung führt im Rahmen ihrer hoheitlichen Aufgaben die Prüfung von Feuerwaffen für den zivilen Gebrauch durch. Dabei handelt es sich um eine reine Sicherheitsüberprüfung, bei der jede einzelne Waffe von den Mitarbeitern des Beschussamtes geprüft wird.
Beschreibung
Waffen müssen vor ihrer Verwendung auf Sicherheit überprüft werden. Das Waffengesetz regelt im öffentlichen Interesse den rechtmäßigen Besitz und die Verwendung von Waffen; das Beschussgesetz hingegen regelt im Interesse der Sicherheit des Waffenverwenders die Beschusspflicht von Handfeuerwaffen, Böllern, Einsteckläufen und wesentlichen Teilen von Schusswaffen.
Die Prüfung von Handfeuerwaffen umfasst
- Vorprüfung,
- Beschuss,
- Nachprüfung und
- Stempelung.
Bei der Vorprüfung wird festgestellt, ob die Waffen richtig gekennzeichnet, funktionssicher und maßhaltig sind. Ferner wird eine Sichtprüfung vorgenommen. Die Haltbarkeitsprüfung (Beschuss) erfolgt mit Prüfmunition, deren Gasdruck 30 Prozent über dem maximal zulässigen Gasdruck für die Gebrauchsmunition liegt. Bei der Nachprüfung wird festgestellt, ob sich beim Beschuss unzulässige Veränderungen der Abmessungen oder Mängel eingestellt haben. Nach der bestandenen Prüfung werden die Waffen mit dem Beschusszeichen, dem Ortszeichen des Beschussamts und dem Jahreszeichen gestempelt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Beschussamt (München oder Mellrichstadt).
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Waffengesetz (WaffG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: § 5 Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen (Beschussgesetz - BeschG)
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Allgemeine Verordnung zum Beschussgesetz (Beschussverordnung - BeschussV)
Weiterführende Links
Verwandte Themen
- Böllerprüfung; Beantragung einer Beschussprüfung
- Erlaubnisbedürftige Waffe; Anzeige des Erwerbs
- Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person; Beantragung
- Munition; Prüfung und Zulassung
- Schießstätte; Beantragung einer Betriebserlaubnis
- Waffen; Allgemeine Informationen
- Waffen; Informationen zur Erlaubnis
- Waffen und Munition; Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen und zur Mitnahme
- Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis
- Waffenherstellung; Beantragung einer Erlaubnis
Stand: 12.09.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Für Sie zuständig
Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie bei "Vor Ort" einen Ort aus.
Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.