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Ausnahme-Visum; Ausstellung - BayernPortal

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Ausnahme-Visum; Ausstellung

Die Bundespolizei oder andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden können in Ausnahmefällen an der Grenze Ausnahme-Visa ausstellen.

Beschreibung

An der deutschen Grenze (ggf. auch bei Einreise über einen deutschen Flughafen) können die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahme-Visa erteilen. Jedoch müssen hier durch den Antragsteller, gegebenenfalls unter Vorlage von Belegen, unvorhersehbare zwingende Einreisegründe geltend gemacht werden.

Ein Ausnahme-Visum kann als einheitliches (Schengen-)Visum oder als nationales Visum erteilt werden. Dies richtet sich nach dem Aufenthaltszweck. Die entsprechenden Erteilungsvoraussetzungen des jeweiligen Visums müssen in der Regel auch bei der Erteilung eines Ausnahme-Visums vorliegen.

Die maximale Gültigkeitsdauer eines Ausnahme-Visums beträgt grundsätzlich jeweils 15 Tage.

Voraussetzungen

  • unvorhersehbarer zwingender Einreisegrund
  • Es gelten die allgemeinen Voraussetzungen zur Visumerteilung. Diese variieren je nach Aufenthaltszweck.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage, bayernweit: Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

    Erkundigen Sie sich bitte ggf. bei der Bundespolizei.

Kosten

Erteilung: 60 Euro

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

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Stand: 29.12.2022

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

Für Sie zuständig

 
 

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