Explosionsgefährliche Stoffe; Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen
Wer gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgeht, muss die Aufnahme dieser Tätigkeit und die von ihm bestellten verantwortlichen Personen bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Description
Erlaubnisinhaber oder Betriebsinhaber, die gewerblich mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen, müssen die Aufnahme dieser Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
In der Anzeige muss angegeben werden,
- wer mit der Leitung des Betriebes beauftragt ist und
- wer die nach § 21 SprengG verantwortliche Person ist.
Die verantwortlichen Personen haben den sicheren Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Mindestens eine über 21 Jahre alte Person ist schriftlich für diese Aufgabe zu bestellen.
Als verantwortliche Personen kommen z. B. Geschäftsinhaber, Betriebsleiter, Niederlassungsleiter oder Abteilungsleiter in Frage, die über die erforderlichen sprengstoffrechtlichen Kenntnisse (z.B. Befähigungsschein) verfügen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anzeige sind die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen, in deren Bezirk der Betrieb oder die Zweigniederlassung ihren Sitz hat.
Deadlines
Forms
If you select a location in "On location" the adress of the responsible authority can be pre-filled.
-
Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Anzeige nach §§ 14, 21 Sprengstoffgesetz (SprengG); Bestellung, Beauftragung einer Person
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 14 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
- Legal bases, Bavaria-wide: § 21 Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz - SprengG)
Related issues
Status: 05.10.2020
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Responsible for you
For contact details of the responsible authoritiy and local valid information select in "On location" a location.
General overview of procedures
Alphabetical and hierarchical overview of all procedures.