Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines roten Kennzeichens
Probe- und Überführungsfahrten mit Kraftfahrzeugen können mit roten Kennzeichen durchgeführt werden.
Description
Rote Kennzeichen werden durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt. Ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem, rot gerandetem Grund besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer, die, wie das Kurzzeitkennzeichen, nur aus Ziffern besteht und mit "06" beginnt.
Hinweis: Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden.
Prerequisites
Der Antragsteller muss
- zuverlässig sein,
- einen Kfz-bezogenen, auf sich angemeldeten Gewerbebetrieb besitzen.
Procedure
Sie müssen den Antrag bei der Zulassungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie Ihren Betriebssitz haben, stellen. Sie können hierzu auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.
Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie es vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Downloadformular oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Ihre Versicherung wird von der Zulassungsbehörde automatisch über die Zuteilung des Kennzeichens informiert.
Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen die Kennzeichen zu.
Tipp: Die Kennzeichenschilder können Sie während der Zulassung herstellen lassen. Dafür können Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der Zulassungsbehörden angesiedelt sind, wenden.
Required documents
- Required document, Bavaria-wide: Gewerbeanmeldung
- Required document, Bavaria-wide: gültiger Personalausweis oder Reisepass des Gewerbeinhabers (bzw. aller Gewerbeinhaber)
- Required document, Bavaria-wide: bei Vertretung: schriftliche Vollmacht und zusätzlich gültiger Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten
- Required document, Bavaria-wide: Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug
- Required document, Bavaria-wide: bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug und Personalausweis aller Geschäftsführer bzw. Prokuristen
-
Required document, Bavaria-wide:
Nachweis der Zuverlässigkeit des Antragstellers
zu belegen in der Regel durch Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis), Auskunft aus dem Gewerbezentralregister oder Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt
- Required document, Bavaria-wide: soweit kein Antragsformular vorgesehen ist: schriftliche Erläuterung zum Bedarf
- Required document, Bavaria-wide: Versicherungsbestätigung in Form einer eVB-Nummer
Fees
Legal bases
- Legal bases, Bavaria-wide: § 16 Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)
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Status: 25.08.2020
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