Notlagen- und Opferhilfen - Finanzielle Notlagen
Jeder kann plötzlich in eine finanzielle Notsituation geraten. Die Gründe dafür sind vielfältig. Betroffene können dann Hilfe und professionelle Beratung erhalten.
Leistungen
Anzahl der aufgelisteten Leistungen: 16
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Beratungshilfe; Beantragung
Sie können Beratungshilfe beantragen, wenn Sie nicht das erforderliche Geld für rechtliche Hilfe in außergerichtlichen Verfahren haben.
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Erholungsaufenthalt in Familienferienstätten; Beantragung einer Förderung
Wenn Sie zusammen mit Ihren Kindern verreisen möchten und sich für einen Erholungsaufenthalt in einer Familienferienstätte entscheiden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung bekommen.
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Familien in Not; Beantragung von Hilfen
Familien, insbesondere kinderreiche Familien sowie allein erziehende Elternteile, die unverschuldet in eine Existenz bedrohende Notlage geraten sind, können als Hilfe zur Selbsthilfe Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ erhalten.
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Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft; Beantragung einer Erstattung für Aufwendungen oder einer Ruherechtsentschädigung
Aufwendungen für die Pflege und Instandhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft werden auf Antrag erstattet. Es kann unter Umständen auch eine Ruherechtsentschädigung beantragt werden.
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Insolvenz; Beratung
Sie können sich von einer anerkannten Insolvenzberatungsstelle oder einer geeigneten Person beraten lassen.
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Insolvenzgeld; Beantragung
Ist Ihr Arbeitgeber zahlungsunfähig und kann Ihren Lohn nicht mehr bezahlen, können Sie Insolvenzgeld beantragen.
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Opfer staatlichen Unrechts in der ehemaligen DDR; Beantragung von Versorgungsleistungen
Wenn Sie durch eine rechtsstaatswidrige Verwaltungsentscheidung einer Behörde in der ehemaligen DDR politisch verfolgt oder Opfer von Willkür geworden sind und Gesundheitsschäden davongetragen haben, können Sie Beschädigtenversorgung erhalten.
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Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe; Beantragung
Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe wird auf Antrag gewährt.
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Rundfunk- und Fernsehgebühren; Beantragung einer Befreiung
Natürliche Personen können auf Antrag von der Rundfunk- und Fernsehgebührenpflicht befreit werden.
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Schulden; Beratung
Wenn Sie eine Beratung aufgrund Ihrer finanziellen Situation benötigen, dann können Sie die Schuldnerberatung in Anspruch nehmen.
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Schwangere in Not; Beantragung von Hilfen
Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ hilft schwangeren Frauen und Müttern mit Kleinkindern, die sich in einer Notlage befinden.
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Sozialhilfe; Beantragung bei gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland
Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können Sie Sozialhilfe nur unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
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Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) erhalten.
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Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Pflege
Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Leistungen der Pflegekasse sowie Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen der Hilfe zur Pflege erhalten.
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Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung; Beantragung
Das Insolvenzrecht sieht für Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ein eigenes Verbraucherinsolvenzverfahren vor, das unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Restschuldbefreiung nach drei bzw. fünf Jahren führen kann.
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Vollstreckungsmaßnahme; Beantragung der ganz oder teilweise Aufhebung, Untersagung oder einstweilen Einstellung
Auf Antrag des Schuldners kann eine Vollstreckungsmaßnahme ganz oder teilweise aufgehoben, untersagt oder einstweilen eingestellt werden.