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Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim

Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle unterstützt das Betreuungsgericht, beglaubigt Unterschriften auf Vorsorgevollmachten und berät bei Betreuungsverfügungen. Sie führt bei Bedarf Betreuungen, berät und unterstützt ehrenamtliche Betreuer sowie Berufsbetreuer.

  1. Unterstützung des Betreuungsgerichtes
    Sachverhaltsermittlungen bei Beitreuungsfällen mit entsprechenden Betreuervorschlägen gegenüber dem Betreuungsgericht
  2. Beglaubigung von Unterschriften auf Vorsorgevollmachten
    Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Eine rechtliche Betreuung über das Betreuungsgericht kann durch eine Vorsorgevollmacht weitgehend vermieden werden.
  3. Betreuungsverfügungen
    Mit einer Betreuungsverfügung bestimmt man eine Person die im Falle einer Notsituation die Betreuung übernehmen soll. In der Verfügung kann man auch bestimmen wer nicht Betreuer werden soll.