Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Art. 57 Abs. 1 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO)
Stand: 23.12.2022
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal
Für Sie zuständig
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.