Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen
Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.
Beschreibung
Durch Katastrophenschutzübungen sollen die Führungsstrukturen im Katastrophenschutz sowie die Einsatzbereitschaft und das Zusammenwirken der Einsatzkräfte erprobt und überprüft werden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde.
Rechtsgrundlagen
- Rechtsgrundlagen, bayernweit: Bayerisches Katastrophenschutzgesetz (BayKSG)
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Stand: 14.06.2021
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Für Sie zuständig
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Allgemeine Leistungsübersicht
Alphabetische und hierarchische Übersicht aller Leistungen.