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Industrieemissionen; Anlagenüberwachung

Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebs in besonderem Maße geeignet sind, schädliche Umwelteinwirkungen auf die Luft, den Boden oder die Gewässer hervorzurufen, werden durch die jeweils zuständigen Behörden regelmäßig überwacht.

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Die EU-Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen (IE-RL) ist ein bedeutendes Element des europäischen Umweltschutzes und wurde 2013 in nationales Recht umgesetzt.

Sie verfolgt das Ziel, Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Erreicht wird dies dadurch, dass (Industrie-)Anlagen, die unter diese Richtlinie fallen (sog. IE-Anlagen), engmaschig überwacht und die Ergebnisse dieser Vor-Ort-Besichtigung veröffentlicht werden. Zudem ist für den Betrieb jeder IE-Anlage eine Genehmigung erforderlich.

Unter die IE-RL fallen:

  • Industrieanlagen, die in Anhang 1 der 4. BImSchV mit „E“ gekennzeichnet sind, wie z. B. Raffinerien, Chemieanlagen und viele Kraftwerke.
  • Eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen, die in Deutschland nach § 60 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 WHG genehmigt werden,
  • Deponien, die unter Nr. 5.4 des Anhangs 1 der IE-RL fallen.

Für den medienübergreifenden, integrierten Schutzansatz der IE-RL werden die IE-Anlagen an einen einheitlichen Technikstandard, die sog. besten verfügbaren Techniken (BVT), herangeführt. Zudem enthält die IE-RL detaillierte Vorgaben zur Anlagenüberwachung, Berichterstattung und damit verbundenen Veröffentlichungspflichten. Durch diese Maßnahmen sollen zusätzlich auch gleiche Wettbewerbsbedingungen in der EU geschaffen werden.

Zur Sicherstellung der planmäßigen und nachvollziehbaren Überwachung der IE-Anlagen werden für jeden Regierungsbezirk Überwachungspläne aufgestellt. Diese gelten für alle IE-Anlagen und werden auf den Internetseiten der sieben Regierungen veröffentlicht. Auf der Grundlage dieser Überwachungspläne wird für die IE-Anlagen von der örtlich zuständigen Überwachungsbehörde ein Überwachungsprogramm erstellt, welches auf der Webseite der jeweiligen Überwachungsbehörde veröffentlicht wird. Beachten Sie hierzu bitte auch die weiterführenden Links am Ende dieser Seite.

Zuständige Überwachungsbehörde(n) für

  • E-Anlagen sind die Regierungen, das Bayerische Landesamt für Umwelt, die Kreisverwaltungsbehörden oder die Bergämter,
  • eigenständige Abwasserbehandlungsanlagen sind die Kreisverwaltungsbehörden,
  • Deponien in der Ablagerungs- und Stilllegungsphase ist das Bayerische Landesamt für Umwelt.

Die örtlich zuständigen Überwachungsbehörden ermitteln durch eine Risikobewertung für jede einzelne IE-Anlage in ihrem Zuständigkeitsbereich den Überwachungsturnus für Vor-Ort-Besichtigungen. Berücksichtigt werden dabei u. a. die Größe, Komplexität und Betriebsdauer der Anlage, aber auch die darin verwendeten Stoffe oder etwaige Lärmbelastungen. Die Regelüberwachungen finden dabei alle ein bis drei Jahre statt; bei einem konkreten Anlass ist dies auch häufiger möglich.

Nach jeder Vor-Ort-Besichtigung einer IE-Anlage erstellt die zuständige Überwachungsbehörde einen Überwachungsbericht mit den relevanten Feststellungen über die Einhaltung der Genehmigungsanforderungen. Der Überwachungsbericht wird innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung auf der Internetseite der jeweils zuständigen Überwachungsbehörde veröffentlicht. Ebenso sind auch alle nach Januar 2013 erteilten Bescheide über IE-Anlagen auf der Internetseite der Genehmigungsbehörde zu finden.

Ergänzung: Stadt Erlangen

Genehmigungsbescheide der IE-Anlagen

Die Genehmigungsbescheide sowie die Bezeichnung des für die Anlage maßgeblichen BVT-Merkblattes von Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-RL) müssen im Internet bekannt gemacht werden (§ 10 Abs. 8a Satz 1 BImSchG). Dies gilt für Bescheide seit dem 07. Januar 2013, nicht jedoch für bereits früher ergangene Genehmigungen.

Für die Anlage "Hans Meyer Entsorgungs GmbH", Standort: Willy-Grasser-Straße 16 (Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen) ist das BVT Merkblatt Abfallbeandlungsanlagen (Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1147 der Kommission vom 10. August 2018 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Abfallbehandlung) maßgeblich.

Für die Anlage "Erlanger Schlachthof GmbH", Standort: Dechsendorfer Straße 11 (Anlage zum Schlachten von Tieren) liegt aktuell keine BVT Merkblatt vor.

Die Genehmigungsbescheide der IE-Anlagen im Stadtgebiet Erlangen, die seit dem 07. Januar 2013 beschieden wurden, können demnächst unter "Formulare" eingesehen werden.

Überwachungsberichte der IE-Anlagen

Nach § 52 a BImSchG sind Anlagen nach Industrieemissionsrichtlinie (IE-Anlagen) regelmäßig wiederkehrend durch Vor-Ort-Besichtigungen zu überwachen. Über die Vor-Ort-Besichtigung ist von der Überwachungsbehörde jeweils ein Bericht zu erstellen. Der Bericht ist der Öffentlichkeit nach den Vorschriften über den Zugang zu Umweltinformationen innerhalb von vier Monaten nach der Vor-Ort-Besichtigung zugänglich zu machen.

Die Industrieemissionsrichtline (IE-RL) betrifft Anlagen, die in besonderem Maße geeigneten sind schädliche Umwelteinwirkungen hervorzurufen. Sie sieht Vorschriften zur Vermeidung und, sofern dies nicht möglich ist, zur Verminderung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden und zur Abfallvermeidung vor, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen.


Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Erlangen bestehen zwei IE-Anlagen. Die Überwachungsberichte können in Kürze unter "Weiterführende Links" eingesehen werden.

Stand: 14.11.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz