Betreuungsverfügung; Informationen zur Erstellung
Durch eine Betreuungsverfügung kann jedermann vorsorglich Anordnungen für einen späteren Betreuungsfall treffen.
Description
Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen. Dies geschieht zweckmäßig in einer schriftlichen vorsorgenden Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können aber auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.
Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. So können Sie beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:
- Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
- Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
- Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?
Dies sind aber - wie gesagt - nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.
Nähere Einzelheiten sowie das Formular zur Betreuungsverfügung finden Sie in der Informationsbroschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" (siehe "Weiterführende Links").
Prerequisites
Jeder, der eine von einem anderen verfasste Betreuungsverfügung besitzt, ist verpflichtet, sie an das Betreuungsgericht abzuliefern, nachdem er von der Einleitung eines Verfahrens über die Bestellung eines Betreuers Kenntnis erlangt hat. Betreuungsverfügungen können gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden (siehe "Weiterführende Links").
Online transactions
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Online transactions, Bavaria-wide:
Central register for enduring powers of attorney of the National Association of Notaries
Sie können Ihre Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) selbst registrieren oder registrieren lassen. Haben Sie zusammen mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung auch eine Patientenverfügung errichtet, wird auch diese eingetragen. Die Registrierung umfasst die wesentlichen Daten der Verfügung, so z.B. Name und Anschrift von Vollmachtgeber und dem oder den Bevollmächtigten, Angaben zum Umfang der Vollmacht, etc. Das Schriftstück, in welchem Sie Ihre Vorsorgeurkunde errichtet haben, wird nicht beim Register hinterlegt.
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 1897 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bestellung einer natürlichen Person
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Legal bases, Bavaria-wide:
§ 1901 c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Schriftliche Betreuungswünsche, Vorsorgevollmacht
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Legal bases, Bavaria-wide:
§§ 78a ff. der Bundesnotarordnung
Bundesnotarkammer
Related links
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz
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Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.
- Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter"
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Status: 26.02.2019
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