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Wildhege und Bejagung; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie von den Vorschriften über die Hege und Bejagung, insbesondere die zulässige Wilddichte, abweichen wollen.

Ansprechpartner - Regierung von Niederbayern

Sachgebiet 11 – Personelles Statusrecht, Ausländerrecht

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