AIDS-Prävention und Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den laufenden Personalausgaben der Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und zu Maßnahmen und Projekten zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS.
Description
Zweck
Durch Prävention soll die Bevölkerung über die Gefahren der Immunschwächekrankheit AIDS, über Ansteckungswege und über die Vermeidung einer Infektion mit dem HI-Virus aufgeklärt werden. Hochrisikogruppen, Migranten und junge Menschen sind besonders zu berücksichtigen.
Durch sachgerechte Information soll Stigmatisierung und Ausgrenzung Betroffener verhindert werden.
Gegenstand
Gefördert werden Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen sowie Projekte und Maßnahmen zur Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen sowie sonstige Institutionen oder kommunale Gebietskörperschaften.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können je nach Gegenstand der Förderung Ausgaben für Personal- oder Sachausgaben.
Art und Höhe
Im Rahmen einer Projektförderung werden je nach Gegenstand der Förderung Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung (Pauschalen) oder Zuschüsse bzw. Zuweisungen in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
Für Einzelprojekte und Einzelmaßnahmen beträgt die Zuwendung höchstens 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Träger muss einen haushaltsrechtlich vorgeschriebenen Eigenanteil erbringen.Prerequisites
Wesentliche Förderungsvoraussetzungen:
- Psychosoziale AIDS-Beratungsstellen müssen die in der Richtlinie zur Förderung von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS näher beschriebenen Aufgaben in den Bereichen Prävention, Beratung und Betreuung übernehmen und die organisatorischen Voraussetzungen erfüllen sowie das erforderliche Personal bereitstellen.
- Sonstige Präventionsmaßnahmen und -projekte können gefördert werden, wenn ein unabweisbarer Bedarf für die geplante Maßnahme gegeben ist und die Präventionsziele nicht auf andere Weise erreicht werden können.
Procedure
Antragsstellung
Anträge sind bei der für den Sitz des Trägers örtlich zuständigen Regierung einzureichen.
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung sind die Regierungen. Die Regierungen legen die Anträge auf erstmalige Förderung nach fachlich-inhaltlicher und förderrechtlicher Prüfung dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege zur Entscheidung vor. Bewilligungszeitraum ist das Kalenderjahr.Special notes
Deadlines
Anträge auf erstmalige Förderung nach der Richtlinie zur Förderung von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS können jederzeit im Geltungszeitraum der Richtlinie gestellt werden (01.01.2017–31.12.2020).
Förderanträge für die laufende Förderung der Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen oder für die Fortführung bereits bestehender Maßnahmen und Projekte sind jeweils bis zum 1. Oktober des dem beantragten Förderzeitraum vorausgehenden Jahres zu stellen. Später eingehende Anträge werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Required documents
- ggf. formlose Erklärung von Partnern der Maßnahme über die Art und den Umfang ihrer Beteiligung
Forms
If you select a location in "On location" the adress of the responsible authority can be pre-filled.
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Prefilled form - recipient data will be enterd after the selection of the location , Bavaria-wide:
Antrag auf Gewährung einer staatlichen Zuwendung - Förderprogramm: Bekämpfung der Immunschwächekrankheit AIDS
This form has to be signed and sent to the responsible authority. You can sign the form manually and send it by email/fax or sign the form electronically with your qualified electronic signature an send it by (secure) email. If the responsible authority has set up a De-Mail account, you can also send the form by De-Mail using an sender-confirmed message.
Fees
Legal bases
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Legal bases, Bavaria-wide:
Richtlinie zur Förderung von Psychosozialen AIDS-Beratungsstellen und der Prävention der Immunschwächekrankheit AIDS
2126.1-G
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
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Legal bases, Bavaria-wide:
Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Related issues
Status: 08.08.2019
Responsible for editing: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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