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Montgelas 3.0 - BayernPortal

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Montgelas 3.0

Für die Umsetzung von Montgelas 3.0 greifen BayernPortal, Digitalisierungsgesetz und eGovernment-Pakt ineinander

Der Begriff "Montgelas 3.0" steht für die Bayerische E-Government-Strategie "Vom Blatt zum Byte", mit der staatliche und kommunale E-Government-Leistungen gebündelt und "auf einen Klick" angeboten werden. Die Umsetzung von Montgelas 3.0 verbindet als Elemente die Rechtsgrundlage für E-Government und die Digitalisierung der Verwaltung in Bayern, den E-Government-Pakt mit den Kommunen und das BayernPortal mit der ergänzenden Bereitstellung von Basisdiensten für digitale Authentifizierung, Kommunikation und digitales Bezahlen.

eGovernment-Pakt

Im Rahmen der bayerischen Digitalisierungsstrategie Montgelas 3.0 wurde der eGovernment-Pakt am 13. November 2014 in Nürnberg mit Staatsminister Dr. Söder und Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände fortgeschrieben. Freistaat und Kommunen gestalten mit dem E-Government-Pakt Hand in Hand die digitale Zukunft und schließen den digitalen Verwaltungskreislauf. Freistaat und Kommunen arbeiten bei erforderlichen Anpassungen der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen von E-Government eng zusammen.

Bayerisches E-Government-Gesetz

Mit einem bayerischen E-Government-Gesetz konkretisieren wir das E-Government-Gesetz des Bundes und schaffen den für die Digitalisierung erforderlichen Rechtsrahmen.

BayernPortal

Das BayernPortal als zentrale E-Government-Plattform für Freistaat und Kommunen schafft eine einheitliche Anlaufstelle sowie einen einheitlichen Zugang zu staatlichen und kommunalen Verwaltungsdienstleistungen in Bayern.

E-Government-Basisdienste

Um E-Government in der Fläche weiter voranzubringen, können Fachverfahren jetzt um die sichere Authentifizierung, sichere Kommunikation mit dem Verwaltungskunden sowie um eine sichere Bezahlfunktion ("E-Payment") ergänzt werden. Der Freistaat Bayern stellt Dienste, die diese Aufgaben erledigen, betriebskostenfrei und zentral den staatlichen und kommunalen Dienststellen zur Nutzung zur Verfügung.

 
 

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