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Ausgewählte Hilfethemen - Häufig gestellte Fragen - BayernPortal

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Ausgewählte Hilfethemen - Häufig gestellte Fragen

Wir haben für Sie die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten hierauf zusammengestellt. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Lassen Sie uns einfach eine Nachricht über das Kontaktformular zukommen, dann helfen wir Ihnen gerne weiter.
  1. Allgemein
    • Was ist das BayernPortal?

      Das BayernPortal ist das zentrale E-Government-Portal der Bayerischen Staatsregierung. Ziel ist es, sich einfach über Verwaltungsleistungen informieren zu können und diese - soweit angeboten - sicher und rund um die Uhr online erledigen zu können. Das erspart den Gang zur Behörde.

    • Welche Informationen bietet mir das BayernPortal?

      Das "BayernPortal" ist eine zentrale Informationsplattform der öffentlichen Verwaltung in Bayern für Bürger, Unternehmen und Verwaltungen. Es umfasst neben Behördendaten wie Anschriften, Öffnungszeiten und Ansprechpartner über 2.000 Beschreibungen von Verwaltungsleistungen der staatlichen und kommunalen Behörden sowie der Kammern und sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Wenn Sie unter "Vor Ort" bzw. "Mein Ort" eine Postleitzahl oder einen Ort in Bayern wählen, werden Ihnen nach Auswahl einer Leistung die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. spezifische ortsbezogene Informationen angezeigt. Soweit vorhanden, werden für die Antragstellung Links zu Formularen und Online-Verfahren angeboten.

    • Was bedeutet "Vor Ort" bzw. "Mein Ort"? Warum sollte ich einen Ort festlegen? Wie kann ich einen Ort festlegen?

      Wenn bei einer Verwaltungsleistung die Kontaktdaten der konkret zuständigen Stelle und ortsbezogene Informationen angezeigt werden sollen, müssen Sie festlegen, an welchem Ort in Bayern Sie diese Leistung in Anspruch nehmen möchten. Der Ort ist dabei abhängig von der Verwaltungsleistung. Er kann z. B. Ihr Wohnort sein (wenn Sie z. B. Ihren Wohnsitz anmelden möchten), der Ort, an dem Sie ein Gewerbe anmelden möchten oder der Ort, an dem Sie geboren wurden (wenn Sie eine Geburtsurkunde beantragen möchten).

      So können Sie unter "Vor Ort" bzw. "Mein Ort" einen Ort festlegen:

      1. Auswahl über die Vorschlagsliste: Geben Sie unter "Vor Ort" bzw. "Mein Ort" die Postleitzahl und/oder den Ort bzw. Teile davon ein und wählen Sie dann aus der Vorschlagsliste den gewünschten Eintrag aus. Die Postleitzahl und der Ort werden anschließend unter "Mein Ort" angezeigt.
      2. Auswahl über die Trefferliste: Geben Sie unter "Vor Ort" bzw. "Mein Ort" die Postleitzahl und/oder den Ort bzw. Teile davon ein und klicken dann auf "Wählen". Es wird Ihnen eine Liste der gefundenen Orte angezeigt. Wenn Sie auf "auswählen" neben dem Ort klicken, wird der Ort übernommen. Die Postleitzahl und der Ort werden anschließend unter "Mein Ort" angezeigt.

      Nach der Festlegung des Ortes werden Ihnen bei Auswahl einer Verwaltungsleistung die Kontaktdaten der konkret zuständigen Stelle und ggf. ortsbezogene Informationen angezeigt.

      Falls ein Ort nicht gefunden wurde (z. B. Postleitzahl und/oder Ort liegt in einem anderen Bundesland), kann Sie das BayernPortal über den Behördenfinder Deutschland (https://www.behoerdenfinder.de) an das zuständige Landesportal weiterleiten. Klicken Sie hierzu bitte auf "Suche nach [eingegebener Ort] in anderen Bundesländern". Es wird Ihnen anschließend eine Liste der gefundenen Orte mit Angabe des jeweiligen Bundeslandes angezeigt. Wenn Sie auf "auswählen" klicken, werden Sie an das zuständige Landesportal weitergeleitet.

      Wenn Sie unter "Mein Ort" auf das rote "x" hinter einer Ortsauswahl klicken, wird Ihre Ortsauswahl wieder aufgehoben.

  2. BayernID
    • Was bedeutet "BayernID"?

      Bei Anmeldung mit dem neuen Personalausweis werden die Identitätsdaten für die Anmeldung an ein digitales Verwaltungsverfahren genutzt, soweit dieses - egal ob kommunal oder staatlich - am bayerischen Portalverbund angeschlossen ist. Diese zugrundeliegenden Identitätsdaten, die sog. BayernID, ermöglicht die eindeutige Authentifizierung des Nutzers und ist für viele digitale Verwaltungsleistungen im Freistaat einsetzbar. In Verbindung mit dem Bayerischen Digitalisierungsgesetz bietet die BayernID zukünftig die Möglichkeit, die in vielen Fällen erforderliche Schriftform zu ersetzen und damit die Verfahren durchgängig online zu erledigen. Damit spart sich der Bürger den Gang zur Behörde und kann die gewünschte Dienstleistung auch online beantragen.

      Nutzer können sich alternativ über eine Benutzerauthentifizierung mit Benutzerkennung / Passwort auch eine BayernID "light" generieren, wenn sie z. B. noch keinen neuen Personalausweis besitzen oder diesen für Zwecke des E-Government nicht einsetzen wollen. Die Nutzung dieser BayernID "light" ist in Verwaltungsverfahren möglich, für die diese Art der vereinfachten Authentifizierung des Nutzers durch das Fachverfahren zugelassen bzw. akzeptiert wird.

      Die BayernID ist grundsätzlich mit einer Postfachfunktion gekoppelt (Details siehe unten).

    • Wie bekomme ich eine BayernID?

      Die BayernID kann entweder über das BayernPortal oder ggf. auch über das Service-Portal der eigenen oder einer anderen Gemeinde / Kommune beantragt werden, soweit diese am Portalverbund angeschlossen sind. Die Nutzer können selbst entscheiden, ob sie die BayernID über ein kommunales Angebot oder über das BayernPortal beantragen wollen.

      Verwaltungsdienstleistungen werden sowohl von Kommunen, den Ländern als auch dem Bund bereitgestellt. Je nach Zuständigkeit bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, ein Bürgerkonto und damit eine BayernID einzurichten.

    • Was brauche ich um eine BayernID einzurichten?

      Um ein Benutzerkonto mit BayernID zu eröffnen müssen Sie sich registrieren. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

      • über Benutzername / Passwort (BayernID "light")
      • mit dem neuen Personalausweis
    • Welche Rolle spielt der neue Personalausweis dabei konkret?

      Der neue Personalausweis (nPA) beinhaltet eine Online-Ausweisfunktion, also eine Funktion zur elektronischen Identifizierung oder kurz: eID-Funktion. Dies ermöglicht es dem Ausweisinhaber, sich im Internet für die Nutzung von Online-Angeboten auszuweisen.

      Vergleichbar zu einer Bankkarte ist für die Nutzung des neuen Personalausweises im Internet eine PIN erforderlich. Diese wird bei der Abholung des Ausweises bei der zuständigen Gemeinde ausgehändigt oder zugesandt. Außerdem ist es notwendig,

      • einen Kartenleser für den nPA am Rechner anzuschließen und zu installieren
      • auf dem Rechner eine entsprechende, kostenlose Software (Ausweis-App), zu installieren.
    • Was ist das Postfach?

      Das Postfach ist Bestandteil der BayernID. Es soll den Versand von Mitteilungen, Benachrichtigungen zum Bearbeitungsstatus und - nach Schaffung einer Rechtsgrundlage - mittelfristig auch von Bescheiden ermöglichen. Sobald eine Nachricht im Postfach eingegangen ist, erfolgt durch die meisten zuständigen Stellen auch ein Hinweis darauf per E-Mail.

  3. Behörden
    • Was sind "Behörden"?

      Behörden sind Stellen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen. Im BayernPortal werden hierunter auch sonstige Stellen verstanden, die Leistungen erbringen, die im BayernPortal beschrieben sind.

      Im Menü "Übersicht" finden Sie unter "Behörden" z. B. folgende Behörden:

      • Staatliche Behörden in Bayern (z. B. Staatsministerien, Landesämter)
      • Kommunale Behörden (z. B. Bezirke, Landkreise, Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften)
      • Bundesbehörden (z. B. Bundesministerien, Bundesämter, Agenturen für Arbeit)
      • Organe der Rechtspflege (z. B. Amtsgerichte, Verwaltungsgerichte, Staatsanwaltschaften)
      • Kammern (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern)
      • Zweckverbände in Bayern (z. B. Schulverbände, Abfallzweckverbände)
    • Wie finde ich die Kontaktdaten einer bestimmten Behörde?

      Abhängig davon welche Daten Ihnen über die gesuchte Behörde bekannt sind, stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten für die Suche zur Verfügung.

      • Wenn Sie den Namen der Behörde (oder einen Teil davon) kennen, können Sie den Begriff über das zentrale Suchfeld auf jeder Seite oder über das Feld "Suche nach Behörden" auf der Übersichtsseite im Menü "Übersicht" unter "Behörden" suchen. Nachdem Sie die Suche abgesendet haben, wird Ihnen eine Liste der gefundenen Behörden angezeigt. Bitte wählen Sie den passenden Eintrag aus. Falls kein passender Eintrag gefunden wurde oder zu viele Treffer angezeigt werden, geben Sie einen anderen oder ggf. einen weiteren Suchbegriff ein und senden die Suche erneut ab.

        Beispiel: Sie suchen das Staatliche Bauamt Kempten. Wenn Sie den Suchbegriff "Bauamt" eingeben und die die Suche absenden, werden Ihnen über 1000 Treffer angezeigt. Bitte ergänzen Sie deshalb als weiteren Suchbegriff den Ort und senden Sie die Suche erneut ab (im Beispiel "Kempten", um nach dem Staatlichen Bauamt Kempten zu suchen).

      • Wenn Sie die Behördenhierarchie kennen und wissen, welche Behörde der gesuchten Behörde übergeordnet ist, können Sie im Menü "Übersicht" unter "Behörden" die "Hierarchische Übersicht" auswählen und sich anschließend bis zur gesuchten Behörde durch den "Behördenbaum" durchklicken.

        Beispiel: Sie suchen ein Eichamt. In der hierarchischen Übersicht müssen Sie unter "Bayerische Landesverwaltung" zunächst den Punkt "Ministerien und nachgeordnete Behörden" auswählen und dann das "Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie". Hier wählen Sie die nachgeordnete Dienststelle "Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht" aus und anschließend unter "Nachgeordnete Dienststellen" über "Eichämter" ein konkretes Eichamt.

      • Wenn Sie die genaue Bezeichnung einer Behörde kennen, können Sie diese auch im Menü "Übersicht" unter "Behörden" über die "Alphabetische Übersicht" finden. Nach Auswahl des Anfangsbuchsstaben der Behördenbezeichnung werden die entsprechenden Behörden aufgelistet. Neben Einzelbehörden finden Sie hier auch ausgewählte Behördengruppen (z. B. Veterinärämter, Gesundheitsämter, Standesämter).

        Beispiel: Sie suchen das "Finanzamt Ansbach". Bitte wählen Sie im Menü "Übersicht" unter "Behörden" die "Alphabetische Übersicht" und hier den Buchstaben "F". Wenn Sie auf den Eintrag "Finanzämter" klicken, wird Ihnen eine Liste aller Finanzämter angezeigt. Wenn Sie den Eintrag "Finanzamt Ansbach" auswählen, werden Ihnen die Kontaktdaten sowie die weiteren Dienstorte dieser Behörde angezeigt.

    • Kann der Standort einer Behörde auf der Karte angezeigt werden?

      Wenn Ihnen im BayernPortal die Kontaktdaten einer Behörde oder Organisationseinheit angezeigt werden (z. B. bei einer Leistung unter "Für Sie zuständig" oder nach Auswahl einer Behörde), wird Ihnen unter der Hausanschrift ein "Bayernkarten-Symbol" angezeigt. Wenn Sie auf dieses Symbol klicken, wird Ihnen der Standort der Behörde im BayernAtlas angezeigt.

      Auf der Behördenseite wird Ihnen zusätzlich ein Kartenausschnitt aus dem BayernPortal mit dem Standort der Behörde (soweit dieser ermittelt werden konnte) angezeigt. Sie können den Kartenausschnitt über die entsprechenden Schaltflächen vergrößern bzw. verkleinern sowie verschiedene Karten und Luftbildern auswählen. Wenn Sie auf "BayernAtlas" klicken, werden Sie zur Standardanwendung des BayernAtlas weitergeleitet.

      Der BayernAtlas ist eine Internetanwendung für Karten und Luftbilder, der von der Bayerischen Vermessungsverwaltung zur Verfügung gestellt wird. Wenn eine Adresse im BayernAtlas nicht oder nicht richtig angezeigt wird, wenden Sie sich bitte an bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de.

    • Wie finde ich heraus, welche Behörden für einen bestimmten Ort zuständig sind?

      Wenn Sie wissen möchten, welche Behörden für einen bestimmten Ort (Gemeinde/Ortsteil) zuständig sind, geben Sie unter "Vor Ort" bzw. "Mein Ort" den gewünschten Ort ein und wählen dann den Ort aus der Vorschlagsliste aus. Die Postleitzahl und der Ort werden anschließend unter "Mein Ort" angezeigt. Klicken Sie bitte auf den verlinkten Text, um zur "Vor-Ort-Seite" für diesen Ort zu gelangen. Hier wählen Sie die Kachel "Ausgewählte Behörden und Einrichtungen". Es werden Ihnen dann die Kontaktdaten von ausgewählten Behörden und Einrichtungen angezeigt, die für den ausgewählten Ort zuständig sind.

      Wenn Sie sich z. B. darüber informieren möchten, welche Behörden für das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landratsamtes zuständig ist, wählen Sie bitte auf der Seite der Behörde mit Kontaktdaten die Kachel "Ausgewählte Behörden und Einrichtungen" aus.

      Einen Hilfefilm zur Suche der vor Ort zuständigen Stelle am Beispiel "Arbeitsgericht" finden Sie hier .

    • Ich benötige eine konkrete Verwaltungsleistung (z. B. ein Führungszeugnis, eine Gewerberegisterauszug oder eine Abschrift aus dem Grundbuch). An welche Behörde muss ich mich wenden?

      Sie müssen zuerst die Verwaltungsleistung suchen und anschließend den Ort auswählen, an dem Sie die Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen möchten, damit Ihnen die für Sie zuständige Behörde angezeigt wird.

      So ermitteln sie z. B. die zuständige Behörde für die Beantragung eines Führungszeugnisses: Suchen Sie nach der Verwaltungsleistung "Führungszeugnis" (z. B. über das zentrale Suchfeld auf jeder Seite oder das Menü "Übersicht" unter "Leistungen"). Klicken Sie auf die gewünschte Leistung (z. B. auf die Leistungsbeschreibung zum einfachen Führungszeugnis, zum erweiterten Führungszeugnis oder zum europäischen Führungszeugnis). Wählen Sie dann Ihren Wohnort unter "Vor Ort" bzw. "Mein Ort" aus. Neben der Beschreibung der Verwaltungsleistung (ggf. mit Link zum Antragsformular oder Online-Verfahren) werden Ihnen dann rechts unter "Für Sie zuständig" die Kontaktdaten der zuständigen Behörde angezeigt.

    • Wo finde ich eine Übersicht über alle Amtsgerichte in Bayern?

      Wählen Sie über das Menü "Übersicht" unter "Behörden" die "Alphabetische Übersicht". Klicken Sie auf den Buchstaben "A" und anschließend auf "Amtsgerichte". Sie erhalten dann eine Liste der bayerischen Amtsgerichte. Wählen Sie ein Amtsgericht aus, damit Ihnen die Kontaktdaten des konkreten Gerichts angezeigt werden.

      Alternativ können Sie die Amtsgerichte auch über die "Hierarchische Übersicht" unter "Organe der Rechtspflege in Bayern" oder das Suchfeld (Suchbegriff "Amtsgerichte") finden.

    • Welche Informationen zu einer Behörde kann ich im BayernPortal finden?

      Abhängig vom Behördentyp und den von der Behörde dezentral gepflegten Daten werden neben den allgemeinen Kontaktdaten und Verwaltungsleistungen der Behörde auch verschiedene andere Informationen veröffentlicht (soweit von der Behörde gepflegt), z. B.

      • Gebäude und Öffnungszeiten
      • Ansprechpartner
      • Organigramm
      • Links zu Formularen und Online-Verfahren
      • Weitere Dienstorte(soweit vorhanden)
      • Ämter/Sachgebiete der Behörde
      • Einrichtungen/Versorgungsträger
      • Nachgeordnete Dienststellen

      Weitere Informationen zu kommunalen Behörden (Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landratsämtern):

      • Name des/der Ersten Bürgermeisters/in, Oberbürgermeisters/in bzw. Landrats/Landrätin
      • Einwohnerzahl
      • ggf. Mitgliedschaft in Zweckverbänden
      • bei Gemeinden: Übersicht über die Ortsteile
      • bei Landratsämtern: Übersicht über die kreisangehörigen Gemeinden und gemeindefreien Gebiete im Landkreis
      • bei kommunalen Behörden: Ausgewählte Behörden und Einrichtungen, die für das Gebiet zuständig sind
      • bei Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften: Link zum Landratsamt
      • bei Gemeinden: Link zu den Schulen im Ort (Weiterleitung zur Schuldatenbank des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst)
      • Nächste Polizei / Polizeidienststellen im Landkreis
      • bei Gemeinden und Landkreisen: Informationen zum Wappen (Wappenbeschreibung, Wappengeschichte, Wappendaten -> Weiterleitung zum Haus der Bayerischen Geschichte)
      • Link zu "Statistik kommunal" (statistische Daten zur Bevölkerung, Gemeindefinanzen, Fremdenverkehr, Sozialhilfe, usw. -> Weiterleitung zum Bayerischen Landesamt für Statistik)
      • Link zum "Demographie-Spiegel" (demographisches Profil und demographische Entwicklung der nächsten Jahre anhand von Tabellen, Grafiken und Karten -> Weiterleitung zum Bayerischen Landesamt für Statistik)
  4. Leistungen
    • Was sind "Leistungen"?

      "Leistungen" oder "Verwaltungsleistungen" sind Aufgaben, die von Behörden oder sonstigen Einrichtungen erfüllt werden. Diese werden in der Regel durch Zuständigkeitsvorschriften bestimmten Behörden und Einrichtungen zugewiesen.

    • Wie kann ich eine bestimmte Verwaltungsleistung finden?

      Wenn Sie Informationen zu einer bestimmten Verwaltungsleistung (z. B. Personalausweis, Führerschein, Kfz-Zulassung, Bauantrag) suchen, wählen Sie im Menü "Übersicht" den Bereich "Leistungen". Für die Suche stehen Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

      • Suche über das Suchfeld unter "Leistungen": Geben Sie hier den Suchbegriff ein und senden Sie die Suche ab. Klicken Sie anschließend auf den passenden Treffer.
      • Suche über die "Alphabetische Übersicht" unter "Leistungen": Hier werden alle Leistungen alphabetisch aufgelistet. Zusätzlich stehen alphabetische Teilübersichten der Leistungen für Bürger, Unternehmer und Verwaltungen zur Verfügung.

      Beispiel: Sie möchten umziehen und Ihren Wohnsitz beim zuständigen Meldeamt anmelden.

      • Menü "Übersicht" - Bereich "Leistungen" - Suche über das Suchfeld: Bitte geben Sie den Suchbegriff "Anmeldung Wohnsitz" ein und wählen Sie anschließend aus der Trefferliste die Leistung "Wohnsitz; Anmeldung" aus.
      • Menü "Übersicht" - Bereich "Leistungen" - " Alphabetische Übersicht": Bitte wählen Sie den Buchstaben "W" aus und dann die Leistung "Wohnsitz; Anmeldung".

      Wenn - soweit vorhanden - auch die Kontaktdaten der konkret zuständigen Stelle und ortsbezogene Informationen angezeigt werden sollen, wählen Sie unter "Vor Ort" bzw. "Mein Ort" einen Ort oder eine Postleitzahl in Bayern aus.Sie können eine Leistung auch über das zentrale Suchfeld auf jeder Seite oder über die Lebenslagen suchen. Wenn z. B. alle Leistungen einer Lebenslage ermitteln möchten, können Sie auf der Startseite die Lebenslagen "Bürgerservice", "Unternehmerservice" oder "Verwaltungsservice" wählen. Es werden Ihnen nach Auswahl der gesuchten Unterlebenslage alle hier zugeordneten Leistungen angezeigt (z. B. unter der Lebenslage "Bürgerservice" - "Geburt" die Leistungen zur Lebenslage "Nach der Geburt").

      Einen Hilfefilm zur Suche nach einer bestimmten Leistung am Beispiel "Beantragen eines Personalausweises" finden Sie hier .

    • Welche Informationen finde ich zu einer Verwaltungsleistung?

      Abhängig von der Verwaltungsleistung finden Sie in der Beschreibung der Leistung eine Kurz- und Langbeschreibung sowie Informationen über Voraussetzungen, Verfahrensablauf, besondere Hinweise, Fristen, übliche Bearbeitungsdauer, erforderliche Unterlagen, Formulare, Online-Verfahren, Kosten, Rechtsgrundlagen, Rechtsbehelfe, Links zu weiterführenden Informationen und verwandten Themen.

      Wenn - soweit vorhanden - auch die Kontaktdaten der konkret zuständigen Stelle und ortsbezogene Informationen angezeigt werden sollen, wählen Sie unter "Vor Ort" bzw. "Mein Ort" einen Ort oder eine Postleitzahl in Bayern aus. Wenn Sie keinen Ort festlegen, werden Ihnen nur bayernweit gültigen Informationen angezeigt. Die für Sie zuständige Behörde kann Ihnen nur nach der Festlegung eines Ortes angezeigt werden.

      Falls Sie nicht alle gesuchten Informationen finden, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde. Die Kontaktdaten werden Ihnen nach der Festlegung des Ortes unter "Vor Ort" bzw. "Mein Ort" angezeigt.

    • Wie finde ich die Anschrift der für eine Leistung zuständigen Behörde?

      Um die Behörde zu ermitteln, die für eine bestimmte Verwaltungsleistung zuständig ist, müssen Sie einen Ort festlegen (siehe "Was bedeutet 'Vor Ort'? Warum muss ich einen Ort festlegen? Wie kann ich einen Ort festlegen?"). Wenn Sie den Ort unter "Vor Ort" bzw. "Mein Ort" festgelegt haben und dann eine Verwaltungsleistung auswählen, werden Ihnen rechts unter "Für Sie zuständig" die Kontaktdaten (z. B. Haus- und Postanschrift, Telefon und Fax) der zuständigen Behörde angezeigt.

    • Wie finde ich heraus, welche Verwaltungsleistungen eine Behörde anbietet?

      Wählen Sie über das Menü "Übersicht" unter "Behörden" (über die alphabetische oder hierarchische Übersicht oder das Suchfeld) die gewünschte Behörde um alle Leistungen der Behörde über die Kachel "Leistungen" aufrufen.

      Es werden Ihnen zunächst nur die Leistungen angezeigt, die der Behörde zugeordnet sind. Wenn auch die Leistungen aufgelistet werden sollen, die von konkreten Organisationseinheiten dieser Behörde oder sonstigen Einrichtungen der Behörde erbracht werden, müssen Sie am Ende der Liste auf "Alle Leistungen dieser Behörde anzeigen" klicken. Soweit eine entsprechende Zuweisung erfolgt ist, finden Sie eine konkrete Liste der Leistungen, für die eine bestimmte Organisationseinheit zuständig ist, auch nach Aufruf der Organisationseinheit über die Kachel "Leistungen". Bitte beachten Sie, dass unter "Leistungen" nicht immer alle Leistungen der Behörde abschließend aufgelistet werden. Es werden nur diejenigen angezeigt, die von der Behörde selbst oder der übergeordneten Behörde der zentralen Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales gemeldet wurden. Falls Sie der Meinung sind, dass eine wichtige Leistung einer Behörde fehlt, teilen Sie uns das bitte per E-Mail mit (bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de).

    • Wie finde ich das Formular oder das Online-Verfahren für eine bestimmte Verwaltungsleistung?

      Wenn von der zuständigen Behörde im BayernPortal für eine Verwaltungsleistung ein Formular oder ein Online-Verfahren zugeordnet wurde, finden Sie den entsprechenden Link in der Leistungsbeschreibung im Bereich "Formulare" oder "Online-Verfahren". Die verlinkten Formulare und Online-Verfahren sind entweder bayernweit gültig (ein Formular für alle Behörden) oder nur lokal gültig (Formular wird erst angezeigt, wenn Sie unter "Vor Ort" bzw. "Meine Ort": einen Ort festgelegt haben).

      Die Formulare stehen i.d.R. im Word- oder PDF-Format zur Verfügung. Je nach technischer Lösung können sie online ausgefüllt werden oder müssen zum Ausfüllen ausgedruckt werden. Wenn die Schriftform erforderlich ist, muss das Formular unterschrieben (handschriftlich oder mit qualifizierter elektronischen Signatur) an die zuständige Stelle gesendet werden (z. B. per Post, Fax, verschlüsselter E-Mail oder De-E-Mail). Wenn Sie einen Antrag der der Schriftform bedarf ohne Ihre qualifizierte elektronische Signatur elektronisch einreichen, müssen Sie ihn i.d.R. zusätzlich ausdrucken und handschriftlich unterschrieben per Post oder Fax der zuständigen Stelle zusenden.

    • Warum kann ich die Formulare nicht öffnen oder online ausfüllen?

      Einige Hersteller von Webbrowsern haben inzwischen eigene sogenannte "PDF-Viewer" integriert. Diese Software ist zwar meist ausreichend um PDF-Dokumente zu betrachten, unterstützt aber nicht immer die Funktionalitäten, die für das Ausfüllen, Abspeichern und Absenden der PDF-Formulare erforderlich sind.

      Wenn Sie ein im BayernPortal verlinktes Formular nicht öffnen oder ein online-ausfüllbares Formular nicht online ausfüllen können, empfehlen wir Ihnen, entweder einen anderen Webbrowser zu verwenden oder Ihre Browsereinstellungen zu ändern (Deaktivierung des integrierten PDF-Viewers und Installation des Adobe® Reader® als Plug-in bzw. als Add-On).

    • Ich benötige ein Führungszeugnis. Unter welchen Voraussetzungen erhalte ich dieses? Wie kann ich es beantragen? Welche Unterlagen werden für die Beantragung benötigt?

      Suchen Sie über das Menü "Übersicht" unter "Leistungen" nach der Verwaltungsleistung "Führungszeugnis" (z. B. über das Suchfeld oder die "Alphabetische Übersicht"). Klicken Sie auf die gewünschte Leistung (z. B. auf die Leistung zum einfachen Führungszeugnis, zum erweiterten Führungszeugnis oder zum europäischen Führungszeugnis). In der Beschreibung der Leistung wird unter "Voraussetzungen" erklärt, unter welchen Voraussetzungen das Führungszeugnis erteilt wird. Unter "Erforderliche Unterlagen" werden die Unterlagen aufgelistet, die zur Antragstellung nötig sind. Unter "Formulare" oder "Online-Verfahren" ist ggf. ein Link zum Antragsformular oder zum Online-Verfahren hinterlegt. Sie erfahren in der Leistungsbeschreibung auch, ob die Antragsstellung schriftlich, persönlich oder durch einen Bevollmächtigten erfolgen kann.

    • Was sind Förderleistungen?

      Förderleistungen sind Leistungen der Verwaltung mit denen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder die Verwaltung finanziell unterstützt werden.

      Einen Hilfefilm zur thematischen Suche nach Förderleistungen finden Sie hier .

  5. Lebenslagen
    • Was sind "Lebenslagen"?

      Lebenslagen stellen Situationen im Leben von Bürgern bzw. Lebenszyklen von Unternehmen und Verwaltungen dar. Bei Bürgern sind das z. B. die Familien- und Arbeitssituation, Gesundheitsfragen und die Wohnverhältnisse; bei Unternehmern z. B. die Gründung eines Betriebs, Finanzierungs- und Beratungsmöglichkeiten.

      Es werden die drei Hauptlebenslagen "Bürger", "Unternehmer" und "Verwaltungen" unterschieden. Diese werden in Ober- und Unterlebenslagen gegliedert.

    • Wie finde ich die Lebenslagen für Bürger?

      Wenn Sie Informationen zu einer bestimmten Lebenslage für Bürger suchen (z. B. Schule, Heirat, Umzug, Bauen, Kfz-Zulassung), wählen Sie auf der Startseite den Menüpunkt "Bürgerservice". Die übergeordneten Lebenslagen für Bürger können anschließend über die entsprechenden Kacheln aufgerufen werden. Wenn Sie eine Lebenslage auswählen, werden Ihnen die Unterlebenslagen aufgelistet. Nach Auswahl einer Unterlebenslage werden Ihnen die zugeordneten Verwaltungsleistungen angezeigt.

      Wenn Sie über das zentrale Suchfeld einen Suchbegriff eingeben, können Sie anschließend die Trefferliste auf dem Bereich "Lebenslagen" einschränken. Wählen Sie dann die gewünschte Lebenslage, damit Ihnen die zugeordneten Verwaltungsleistungen angezeigt werden.

    • Ich möchte umziehen. Welche Leistungen zum Thema "Umzug" finde ich im BayernPortal?

      Die Verwaltungsleistungen zum Thema "Umzug" finden Sie, wenn Sie auf der Startseite den Menüpunkt "Bürgerservice" auswählen. Hier finden Sie die Lebenslage "Umzug". Wenn Sie diese anklicken, werden Ihnen die Unterlebenslagen angezeigt. Nach Auswahl einer Unterlebenslage werden Ihnen die Leistungen der Behörden dazu angezeigt. Alternativ können Sie auch im zentralen Suchfeld den Suchbegriff "Umzug" eingeben. Wenn Sie z. B. "Umzug - Umzug innerhalb von Deutschland" wählen, werden Ihnen die zugeordneten Leistungen, (z. B. "Wohnsitz; Anmeldung" oder "Kraftfahrzeug; Umschreibung oder Wiederzulassung") angezeigt.

      Wenn - soweit vorhanden - auch die Kontaktdaten der konkret zuständigen Stelle und ggf. ortsbezogene Informationen angezeigt werden sollen, wählen Sie nach Auswahl der Leistung unter "Vor Ort" bzw. "Mein Ort" einen Ort oder eine Postleitzahl in Bayern aus.

      Einen Hilfefilm zum thematischen Zugang zu Leistungen über die Lebenslagen am Beispiel "Elterngeld" finden Sie hier .

  6. Online-Verfahren
    • Was sind "Online-Verfahren"?

      Online-Verfahren ermöglichen die elektronische Abwicklung eines Verwaltungsverfahrens. Sie können z. B. eine Urkunde online anfordern, Ihren Hund oder Ihr Auto online anmelden oder ein Gewerbe online anzeigen.

    • Wie kann ich ein Online-Verfahren finden?

      Für die Suche nach einem Online-Verfahren stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

      • Suche über das zentrale Suchfeld: Hier können Sie durch Eingabe eines Suchbegriffs nach einem Online-Verfahren suchen (z. B. Elster oder Gewerbezentralregisterauszug). Bei den Suchergebnissen kann zudem der Filter "Online-Verfahren" angewandt werden.
      • Menü "Übersicht" - Bereich "Online-Verfahren" - "Alphabetische Übersicht": Hier werden die Online-Verfahren alphabetisch aufgelistet.
      • Behördenseite: Wenn Sie die Kachel "Online-Verfahren" auswählen, werden die Online-Verfahren der Behörde und die zentralen Online-Verfahren, die Leistungen zugeordnet sind für die die Behörde verantwortlich ist, aufgelistet.

      Einen Hilfefilm zu diesem Thema mit dem Beispiel "Beantragen einer Eheurkunde" finden Sie hier .

  7. Fördernavi
    • Was ist das Fördernavi?

      Über das Fördernavi können Sie ermitteln, welche Förderungen es in Bayern gibt. Sie finden über das Fördernavi Informationen über Förderprogramme und Finanzhilfen des Freistaats Bayern, des Bundes und der Europäischen Union für Privatpersonen, Unternehmer, Kommunen und sonstige Institutionen.

      Einen Hilfefilm zum Fördernavi finden Sie hier .

    • Wie kann ich Informationen über eine bestimmte Förderung finden?

      Für die Suche nach Informationen über eine bestimmte Förderung stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung:

      • Suche über das zentrale Suchfeld: Hier können Sie nach Begriffen suchen (z. B. Kindergeld oder Wohnungsbauförderung). Die Suchergebnisse können Sie über den Filter "Leistungen" einschränken indem Sie unter "Ergebnisse filtern" die Häkchen bei "Behörden", "Online-Verfahren" und "Lebenslagen" entfernen und "Filter anwenden" auswählen.
      • Thematische Suche über das Fördernavi: Wählen Sie auf der Startseite "Bürgerservice", "Unternehmerservice" oder "Verwaltungsservice" und dann die Kachel "Fördernavi für...". Nach Auswahl eines Themas und eines Unterthemas werden Ihnen die zugeordneten Förderleistungen angezeigt.

      Einen Hilfefilm zum Fördernavi finden Sie hier .

    • Ich kann keine Informationen über eine bestimmte Förderung finden.

      Im BayernPortal sollen Informationen über alle Förderprogramme und Finanzhilfen veröffentlicht werden, die im Freistaat Bayern zur Verfügung stehen. Falls Sie die gesuchten Informationen nicht finden, teilen Sie uns dies bitte über das Kontaktformular mit.

    • Welche Stelle ist für die Förderung zuständig? Wie kann ich die Kontaktdaten der zuständigen Stelle ermitteln?

      Wenn Sie eine Förderleistung ausgewählt haben (z. B. "Elterngeld / Elterngeld Plus; Beantragung"), können Sie unter "Vor Ort" bzw. "Mein Ort" einen Ort (z. B. Ihren Wohnort, den Standort Ihres Betriebes) festlegen (mehr dazu siehe "Was bedeutet ‘Vor Ort’? Warum muss ich einen Ort festlegen? Wie kann ich einen Ort festlegen?" in Abschnitt 1). Es werden Ihnen anschließend rechts neben der Beschreibung unter "Für Sie zuständig" die Kontaktdaten (z. B. Haus- und Postanschrift, Telefon- und Faxnummer) der zuständigen Stelle angezeigt.

  8. Hilfefilme zum BayernPortal
  9. Anregungen und Fehler
    • Ich habe einen Fehler entdeckt. Wem kann ich den Fehler melden?

      Wenn Sie einen Fehler (z. B. Rechtsschreibfehler, veraltete Informationen, fehlerhaften Link) gefunden haben, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de). Bitte beschreiben Sie den Fehler so genau wie möglich und fügen Sie ggf. einen Screenshot und/oder einen Link auf die fehlerhafte Seite hinzu. Ihre Nachricht wird dann an die redaktionell zuständige Stelle weitergeleitet.

    • Die Kontaktdaten einer Behörde sind unvollständig oder falsch. An wen kann ich mich wenden?

      Für die Pflege von Behördendaten sind die bayerischen Behörden grundsätzlich selbst verantwortlich. Wenn die Kontaktdaten einer bayerischen Behörde unvollständig oder falsch sind, wenden Sie sich deshalb bitte direkt an die Behörde. Teilen Sie der Behörde ggf. mit, auf welcher Seite welche Daten unvollständig oder falsch sind. Wenn die Kontaktdaten einer Bundesbehörde oder sonstigen Einrichtung unvollständig oder falsch, wenden Sie sich bitte an die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de).

    • Ich finde eine Verwaltungsleistung nicht. Es fehlen Informationen zu einer bestimmten Leistung. An wen kann ich mich wenden?

      Wenn Sie eine bestimmte Verwaltungsleistung nicht finden oder wichtige Informationen zu einer Verwaltungsleistung fehlen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de) und beschreiben Sie, welche Verwaltungsleistung oder welche Informationen fehlen. Ihre Nachricht wird dann an die zuständige Stelle weitergeleitet.

    • Ich habe einen Verbesserungsvorschlag. An wen kann ich mich wenden?

      Wenn Sie eine Idee haben, wie wir unser Informationsangebot verbessern oder erweitern können, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de) und beschreiben Ihren Vorschlag.

  10. Informationen für Behörden
    • Wer pflegt die Daten auf den Seiten des BayernPortals?

      Die Daten der bayerischen Behörden und sonstigen Einrichtungen werden überwiegend dezentral durch die zuständigen Stellen gepflegt.

      • Für die Pflege der Kontaktdaten einer Behörde, von Organisationseinheiten und von Ansprechpartnern sind die jeweiligen Behörden selbst verantwortlich. Dazu gehören z. B. Anschriften, Telefon- und Faxnummern, E-Mail-Adressen und Internetadressen.

        Neben den Kontaktdaten können die Behörden z. B. auch Öffnungszeiten, Beschreibungen der Behörde oder der Organisationseinheiten sowie Fotos von Ansprechpartnern oder Gebäuden erfassen.

      • Die Verwaltungsleistungen, für die eine Behörde zuständig ist, werden von der zentralen Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales den Behörden zugewiesen. Sie können durch die Behörde dann der zuständigen Organisationseinheit oder den zuständigen Ansprechpartnern zugeordnet werden.

      Die bayernweit gültigen Leistungsbeschreibungen werden, soweit nicht anders angegeben, von den Staatsministerien oder Landesoberbehörden gepflegt und mindestens einmal jährlich geprüft sowie ggf. aktualisiert. Die Kommunen und nachgeordneten staatlichen Behörden haben die Möglichkeit, diese Beschreibungen für ihren Zuständigkeitsbereich zu ergänzen (z. B. durch Texte oder Verlinkung von Formularen oder Satzungen). Diese lokal gültigen Ergänzungen werden jedoch nur angezeigt, wenn der Nutzer unter "Vor Ort" bzw. "Mein Ort" einen Ort oder eine Postleitzahl festgelegt hat, die im Zuständigkeitsbereich der Behörde liegt.

      Bestimmte Basisdaten werden zentral durch die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales gepflegt. So werden z. B. mindestens zweimal jährlich die Einwohnerzahlen aller Kommunen importiert (Datenquelle = Bayerisches Landesamt für Statistik). Daneben werden auch die Namen der Bürgermeister und Landräte monatlich zentral aktualisiert und einmal jährlich die Zweckverbände aus dem Verzeichnis "Zweckverbände in Bayern" des Bayerischen Landesamtes für Statistik importiert und die Bundesbehörden aktualisiert. Bei kommunalen Behörden verlinkt die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales verschiedene Informationen (z. B. Link zu Schulen oder Polizeidienststellen im Ort, Liste der amtlichen Gemeindeteile und Ortsteile der Gemeinde, Übersicht über ausgewählte Behörden und Einrichtungen, die für das Gebiet der kommunalen Behörde zuständig sind, Link zur Wappenbeschreibung, Links zu Veröffentlichungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik).

    • Wie werden die Daten erfasst und gepflegt?

      Zur Pflege der Daten steht den Behörden ein kostenloses Redaktionssystem zur Verfügung (https://www.bayvis-redaktionssystem.bayern.de). Der Zugriff erfolgt über das Internet. Für die Nutzung sind keine Programmierkenntnisse erforderlich. Im Redaktionssystem steht außerdem ein ausführliches Handbuch zur Verfügung.

      Für die Anmeldung werden Zugangskennung und Passwort benötigt, die von der zentralen Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales zur Verfügung gestellt werden. Alle staatlichen und kommunalen Behörden haben bereits einen entsprechenden Zugang zum Redaktionssystem. Wenn die Zugangsdaten in einer Behörde nicht mehr vorliegen oder ein weiterer Zugang benötigt wird, wenden Sie sich bitte an die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (E-Mail: bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de).

    • Dürfen auf den Webseiten von Behörden Informationsseiten aus dem BayernPortal verlinkt werden?

      Ja, Behörden dürfen Informationsseiten verlinken.

    • Können die Informationen aus dem BayernPortal auch direkt in eine behördliche Internetseite eingebunden werden?

      Die Leistungsbeschreibungen, die einer Behörde zugeordnet sind, sowie Adress- und Ansprechpartnerdaten der eigenen Behörde können von staatlichen und kommunalen Behörden in Bayern über Webservices automatisiert abgerufen und in die eigene Internetseite eingebunden werden. Die Informationen, die im BayernPortal veröffentlicht sind, können damit im Layout der eigenen Behördenwebseite angezeigt werden. Bei der Nutzung der Webservices sind die Nutzungsbedingungen zu beachten. So müssen die Daten beispielsweise in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal wöchentlich) automatisiert abgerufen und aktualisiert werden.

      Neben den Export-Webservices wird auch ein Webservice für den Import von Daten angeboten. Über diese Schnittstelle können Daten (z. B. zu Organisationseinheiten und Ansprechpartnern, Zuordnungen zu Leistungen, regionale Ergänzungen), die auf der Webseite der Behörde veröffentlicht sind, in das zentrale Redaktionssystem importiert und im BayernPortal angezeigt werden. Auch hier sind die Nutzungsbedingungen zu beachten.

      Informationen zu den Export- und Import-Webservices finden Sie unter https://www.baybw-services.bayern.de. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zentrale Redaktion im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (E-Mail: bayernportal-redaktion@stmd.bayern.de).

  11. Zeichenerklärung
    • Welche Bedeutung haben die bei Verwaltungsleistungen verwendeten Icons?

      Die Legende erklärt die Bedeutung der Icons, die als Aufzählungspunkte bei Verwaltungsleistungen verwendet werden.

      Die Legende erklärt die Bedeutung von einigen Icons, die in Aufzählungen auf dieser Seite verwendet werden. Wenn Sie die Seite im Textmodus ansehen, finden Sie die entsprechende Information in Textform vor dem jeweiligen Aufzählungselement.
      • Link, intern
      • Link, extern (Dieser Link öffnet ein neues Fenster.)
      • Online-Verfahren, bayernweit
      • Online-Verfahren, lokal begrenzt
      • Formular, bayernweit
      • Formular, lokal begrenzt
      • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Ortsauswahl eingetragen, bayernweit
      • Rechtsgrundlagen, bayernweit
      • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
 
 

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