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Antrag auf Aktualisierung eines bestehenden Verkehrswertgutachtens

Mit diesem Onlinedienst können Sie einen Antrag auf Aktualisierung eines Gutachtens nach § 193 Bundesbaugesetz (BauGB), § 14 BayGaV digital ausfüllen und zum Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck schicken. Bitte beachten Sie, dass das vorhandenen Gutachten bereits vom Gutachterausschuss des Landkreises Fürstenfeldbruck erstellt sein muss.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Fürstenfeldbruck